a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der
Bebauungsplan „Zwischen den Brücken“ wurde nach Veräußerung des ehemaligen
Gesundheitsamtes auf Antrag des Eigentümers im Jahre 2007 geändert. Um eine
privatwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen, wurde anstelle der Fläche für
Gemeinbedarf in Verbindung mit benachbarten Grundstücken ein allgemeines
Wohngebiet (WA) festgesetzt. Diese Festsetzung hätte die seinerzeit
beabsichtigte Nutzung des Gebäudes durch die Volkshochschule zugelassen. Zwischenzeitlich
hat sich herausgestellt, dass eine Sanierung des Gebäudes unwirtschaftlich wäre
und die Kosten eines Neubaus möglicherweise übersteigen würden. Es ist nunmehr
beabsichtigt, das Grundstück in Teilen zu veräußern und auf einem Teil ein
Gebäude mit einer Zahnarztpraxis und einem Dentallabor zu errichten. Dieses
Vorhaben ist in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig, da dort Räume für
freie Berufe (dazu zählt eine Arztpraxis)
nur in einem Wohngebäude untergeordnet zulässig sind. Aus diesem Grunde
hat der Eigentümer eine erneute Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Die
Festsetzung für das Grundstück des ehemaligen Gesundheitsamtes erfolgt jetzt
als Mischgebiet (MI) mit Einschränkungen, insbesondere bezüglich der zulässigen
Verkaufsflächen und unter Ausschluss von innenstadtrelevanten Sortimenten.
Mit
der Änderung des Bebauungsplanes wird die örtliche Bauvorschrift über
Gestaltung für das Grundstück aufgehoben, um die Möglichkeit für ein Gebäude
mit Flachdach zu eröffnen, wie es von dem Erwerber beabsichtigt ist. Dieses ist
unproblematisch, da das bisher vorhandene Gebäude ebenfalls ein Flachdach
besaß.
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren
in Anwendung des neuen §13 a des Baugesetzbuches durchgeführt.
Die
betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 7. Juli 2009
über die Planung informiert. Die Öffentlichkeit wurde durch Bekanntmachung in
der Elbe-Jeetzel-Zeitung am 9. Juli 2009 über die Planung in Kenntnis gesetzt
mit der Möglichkeit, sich im Rathaus der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu
informieren und sich bis zum 3. August 2009 zu der Planung zu äußern.
Es
sind Stellungnahmen eingegangen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Industrie-
und Handelskammer und der GLL – Katasteramt Lüchow. Landkreis und IHK äußern
sich zu der Festsetzung bzw. dem Ausschluss von innenstadtrelevanten
Sortimenten. Das Katasteramt weist auf die zwischenzeitlich erfolgte
Grundstücksteilung hin.
Die Kosten der Planung
werden vom Eigentümer getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt
a)
über die
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
aufgeführt entschieden.
b)
die 7. Änderung
des Bebauungsplanes „Zwischen den Brücken – Neufassung“ mit Aufhebung der
örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung als Satzung gemäß § 10 BauGB mit der
Begründung.