Betreff
Vorhaben bezogener Bebauungsplan "Siloanlage Rehbecker Weg" mit Vorhaben- und Erschließungsplan
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
073/2009 ST
Aktenzeichen
612605ST:VEP Siloanlage Rehbecker Weg BioWend
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 25. Juni 2009 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Siloanlage Rehbecker Weg“ gefasst.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde bereits vorab durchgeführt um festzustellen, ob erhebliche Umweltbelange durch das Vorhaben betroffen sind. Während dieses Beteiligungsverfahrens haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Stellungnahmen abgegeben. Letzterer fordert, den Gewässerunterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 m von Bepflanzung und Einfriedung freizuhalten. Der Landkreis weist darauf hin, dass zum Gewässer ein Streifen in einer Breite von 10 m von Versiegelungen und baulichen Maßnahmen freizuhalten ist, gemäß RROP 2004. Weiterhin ist die Baugrenze so zu legen, dass der Wall innerhalb der überbaubaren Fläche liegt. Es wird außerdem vom Landkreis angeregt, die Bepflanzung nicht auf dem Wall vorzunehmen, sondern im 5 m-Bereich südlich des Grabens. Zusätzlich werden einige redaktionelle Ergänzungen und Berichtigungen angeregt.

 

Zur öffentlichen Bürgerbeteiligung am 29. Juni 2009 war nur ein Bürger erschienen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 03. Juli bis einschließlich 03. August 2009. In dieser Zeit hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine erneute Stellungnahme zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan und eine ergänzende Stellungnahme zum Vorhaben- und Erschließungsplan abgegeben. Außerdem sind Stellungnahmen von Rehbecker Bürgern, vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände und von der GLL – Katasteramt Lüchow eingegangen.

 

Der Landkreis weist erneut auf die seines Erachtens ungünstige Bepflanzung des Walls hin und wiederholt seine Anregungen aus der vorherigen Beteiligung. Außerdem bittet er, den Kompensationsvertrag vorzulegen. Die ergänzende Stellungnahme betrifft bauliche Maßnahmen und wurde dem Ingenieurbüro zugeleitet.

 

Die Rehbecker Bürger befürchten Geruchsemissionen und erheblich höheres Verkehrsaufkommen. Es wird auch ein Umweltgutachten gefordert. Es wird auch auf alternative Standorte hingewiesen. Dazu ist anzuführen, dass diese Punkte in der Begründung und weitergehend im Bauantrag abgearbeitet sind. Der Ort Rehbeck ist ca. 800 m von der Siloanlage entfernt und liegt nicht in der Hauptwindrichtung.

 

Der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände weist erneut auf den Gewässerunterhaltungsstreifen hin.

 

 

 


Die Planungskosten werden vom Investor getragen.

 


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)         Über die Stellungnahmen wird wie in der Anlage aufgeführt entschieden.

 

b)        Der Vorhaben bezogene Bebauungsplan „Siloanlage Rehbecker Weg“ wird als Satzung beschlossen gemäß § 10 Absatz 1 BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bau der Siloanlage, der Begründung und dem Umweltbericht.