a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 25. Juni 2009 den Aufstellungsbeschluss
für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Siloanlage Rehbecker Weg“ gefasst.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde bereits vorab durchgeführt um
festzustellen, ob erhebliche Umweltbelange durch das Vorhaben betroffen sind.
Während dieses Beteiligungsverfahrens haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg und
der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Stellungnahmen abgegeben.
Letzterer fordert, den Gewässerunterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 m
von Bepflanzung und Einfriedung freizuhalten. Der Landkreis weist darauf hin,
dass zum Gewässer ein Streifen in einer Breite von 10 m von Versiegelungen und
baulichen Maßnahmen freizuhalten ist, gemäß RROP 2004. Weiterhin ist die
Baugrenze so zu legen, dass der Wall innerhalb der überbaubaren Fläche liegt.
Es wird außerdem vom Landkreis angeregt, die Bepflanzung nicht auf dem Wall
vorzunehmen, sondern im 5 m-Bereich südlich des Grabens. Zusätzlich werden
einige redaktionelle Ergänzungen und Berichtigungen angeregt.
Zur
öffentlichen Bürgerbeteiligung am 29. Juni 2009 war nur ein Bürger erschienen.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte vom 03. Juli bis einschließlich 03. August 2009.
In dieser Zeit hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine erneute Stellungnahme
zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan und eine ergänzende Stellungnahme zum
Vorhaben- und Erschließungsplan abgegeben. Außerdem sind Stellungnahmen von
Rehbecker Bürgern, vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände und von der
GLL – Katasteramt Lüchow eingegangen.
Der
Landkreis weist erneut auf die seines Erachtens ungünstige Bepflanzung des
Walls hin und wiederholt seine Anregungen aus der vorherigen Beteiligung.
Außerdem bittet er, den Kompensationsvertrag vorzulegen. Die ergänzende
Stellungnahme betrifft bauliche Maßnahmen und wurde dem Ingenieurbüro
zugeleitet.
Die
Rehbecker Bürger befürchten Geruchsemissionen und erheblich höheres Verkehrsaufkommen.
Es wird auch ein Umweltgutachten gefordert. Es wird auch auf alternative
Standorte hingewiesen. Dazu ist anzuführen, dass diese Punkte in der Begründung
und weitergehend im Bauantrag abgearbeitet sind. Der Ort Rehbeck ist ca. 800 m
von der Siloanlage entfernt und liegt nicht in der Hauptwindrichtung.
Der
Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände weist erneut auf den
Gewässerunterhaltungsstreifen hin.
Die Planungskosten werden
vom Investor getragen.
Der Ausschuss für Umwelt,
Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt:
a) Über
die Stellungnahmen wird wie in der Anlage
aufgeführt entschieden.
b) Der
Vorhaben bezogene Bebauungsplan „Siloanlage Rehbecker Weg“ wird als Satzung
beschlossen gemäß § 10 Absatz 1 BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
zum Bau der Siloanlage, der Begründung und dem Umweltbericht.