hier: a) Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur
b) Werksausschuss des Kommunal-Service Lüchow
Nach dem Ausscheiden des
Ratsmitgliedes Dieter Schaarschmidt muss die Umbesetzung des Ausschusses für
Jugend, Sport, Soziales und Kultur sowie des Werksausschusses des
Kommunal-Service Lüchow erfolgen.
Gemäß des § 51 Absatz 9
Satz 3 Nr. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung kann eine Fraktion
Ausschussmitglieder, die sie benannt hat durch andere Ausschussmitglieder
besetzen, wenn die Mitgliedsschaft im Rat endet.
Herr Dieter Schaarschmidt
war in folgenden Ausschüssen Mitglied:
a)
Ausschuss für
Jugend, Sport, Soziales und Kultur
b)
Werksausschuss
des Kommunal-Service Lüchow
Die Umbildung (der
Austausch) ist mit dem Beschluss des Rates, durch den die Besetzung des Sitzes
mit dem neuen Mitglied gemäß § 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung
festgestellt ist, abgeschlossen.
keine
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt:
Der Samtgemeinderat Lüchow
(Wendland) stellt gemäß § 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung fest:
a) Für den Ausschuss für
Jugend, Sport, Soziales und Kultur wird Ratsmitglied
____________________________________________________________
für Dieter Schaarschmidt benannt.
b) Für den Werksausschuss des Kommunal-Service Lüchow wird für Dieter
Schaarschmidt
____________________________________________________________
benannt.
Die sonstigen
Ausschussbesetzungen bleiben unberührt.