Betreff
Benennung eines Mitgliedes in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wendland seitens der GLW-Fraktion
Vorlage
054/2009 SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Nach dem Ausscheiden von
Dieter Schaarschmidt muss eine Benennung eines Nachrückers in die
Verbandsversammlung des Wasser-Verbandes-Wendland seitens der GLW-Fraktion
erfolgen.
Über die Benennung ist ein
feststellender Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gemäß §
51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung notwendig.
keine
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt:
Der Samtgemeinderat Lüchow
(Wendland) stellt gemäß § 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung fest,
Ratsmitglied
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wird als Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasser-Verbandes-Wendland
entsandt.