Nach dem Ausscheiden von
Herrn Dieter Schaarschmidt muss die Benennung eines Stellv. Vertreters für die
jeweilige Mitgiederversammlung des Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebundes, des Kreisverbandes und des Bezirkverbandes durch die
GLW-Fraktion erfolgen.
Herr Dieter Schaarschmidt
war bisher als Vertreter des Ratsherrn Herrn Knut Hose benannt.
keine
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt:
Der Samtgemeinderat Lüchow
(Wendland) stellt gemäß 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung fest,
Ratsmitglied
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wird als Stellv. Mitglied für Herrn Knut Hose in die jeweilige
Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, des
Bezirksverbandes und des Kreisverbandes entsandt.