Gemäß § 10, Absatz 2 des
Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg Gesetz) gelten u. a. die Verwaltungskostensatzungen
der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow in ihren bisherigen räumlichen
Geltungsbereichen bis zum 31. Oktober 2009 als Recht der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) weiter, soweit sie nicht vorher aufgehoben werden.
Aufgrund der vorgenannten Vorschrift
ist es erforderlich, die bisherigen Verwaltungskostensatzungen durch eine neue,
auf die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) angepasste Verwaltungskostensatzung zu
ersetzen.
Der Entwurf einer neuen
Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung), mit dazugehörigem
Kostentarif ist in der Anlage beigefügt.
Dieser Entwurf entspricht
der Mustersatzung des Nds. Innenministeriums, sowie den
Verwaltungskostensatzungen der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow.
Für den dazugehörigen
Kostentarif wurden weitestgehend die Beträge der bisherigen
Verwaltungskostensatzungen zu Grunde gelegt.
Es werden
Veröffentlichungskosten in Höhe von ca. 500 € entstehen.
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von Verwaltungskosten im
eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) zu erlassen.