Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 die 1. Satzung zur Änderung der
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) ab dem Schuljahr 2010/11 beschlossen.
Mit dieser Änderung waren
insbesondere Eltern von Geschwisterkindern aus dem Nordkreis der Gemeinde
Küsten nicht einverstanden. Nach intensiven Diskussionen fand in der Gemeinde
Küsten in dieser Angelegenheit eine Aussprache mit den betroffenen Eltern
statt.
Tenor dieser Aussprache
war, statt des festgelegten Schuljahres 2010/11 das Schuljahr 2013/14 in der
Satzung zu verankern, sodass die Übergangsfrist verlängert wird.
Mit Schreiben vom
29.09.2009 hat die Gemeinde Küsten den Antrag gestellt, die Übergangsfrist von
2010/2011 auf das Schuljahr 2013/2014 festzulegen.
Keine
Der Ausschuss für Schulen
und Bücherei beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur
Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland).