Betreff
Verkehrssituation in der Weimarer Straße
hier: Parkplätze für den Kindergarten
Vorlage
027/2010 ST
Aktenzeichen
327214ST:Parkplatz KITA Weimarer Straße
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, den Verkehr zum Kindergarten in der Weimarer Straße zu verringern.

 

Unter anderem wurde vorgeschlagen, zum jetzigen Kinderspielplatz in der Berliner Straße eine Zuwegungen zu schaffen und dort einige Parkplätze anzulegen. Der Zuschnitt des Kinderspielplatzes müsste dann entsprechend verändert und in Richtung Berliner Straße verlegt werden.

 

Diese Variante lässt sich aufgrund des vorhandenen Bebauungsplanes aber nicht verwirklichen, da dieser Bereich als Spielplatz ausgewiesen wurde und  ein Parkplatz direkt an der Berliner Straße auf dem Flurstück 626 eingeplant wurde (siehe beiliegenden Bebauungsplanauszug). Die Errichtung eines Parkplatzes entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes  ist nicht zulässig und  würde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bauaufsichtsbehörde gegenüber der Stadt Lüchow (Wendland) geahndet werden. Da der Weg von einem möglichen  Parkplatz in der Berliner Straße bis zum Kindergarten in der Weimarer Straße sehr weit ist, würde er aller Voraussicht nach auch von den Eltern für den Bereich des Kindergartens in der Weimarer Straße wohl nicht angenommen. Dieser Parkplatz würde wahrscheinlich nur von den Eltern des vorübergehend auf dem Spielplatz errichteten Kindergartens benutzt werden.

 

Die Kosten für die Anlegung des Parkplatzes in der Berliner Straße liegen nach einer Ermittlung der Abteilung 7 bei rund 26.000,-- €.

 

Um die vom Fachausschuss vorgeschlagene Variante „Herstellung einer Zufahrt zum Spielplatz von der Berliner Straße und der Anlegung von ca. 10 Parkplätzen neben dem Gebäude des derzeitigen Kindergartens auf dem Spielplatz“ verwirklichen zu können, müssten zwei Bebauungspläne geändert werden. Die Kosten dafür liegen bei rund 5.000,-- € und die Aufwendungen für die Herstellung dieser Variante werden wesentlich höher liegen, als die Anlage des Parkplatzes direkt an der Berliner Straße.

 

Die Weimarer Straße mit den angrenzenden Straßen ist öffentlich rechtlich ohne verkehrliche Einschränkungen gewidmet. Daher kann auch zum Beispiel mit einer Beschilderung „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“ nicht verhindert werden, dass Eltern weiterhin ihre Kinder zum Kindergarten in der Weimarer Straße direkt bringen.

 


Je nach Beschlussentscheidung.


Ohne.