Von
einigen Anwohnern wird immer wieder Beschwerde über den Stellplatz für
Altglascontainer in der Ernst-Köhring-Straße geführt. Die Beschwerde richtet
sich zum einen dagegen, dass auch außerhalb der erlaubten Benutzungszeiten
Altglas eingeworfen wird und zum anderen wird in der Straße vor den Container
geparkt, so dass Anwohner beim Befahren ihres Grundstückes behindert werden
Bereits
im vergangenen Jahr haben sich der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und
Grundstücksangelegenheiten sowie der Verwaltungsausschuss mit der Angelegenheit
befasst und zunächst entschieden, dass die Altglas- und Altkleidercontainer
dort verbleiben, zumal auch kein alternativer Standort gefunden werden konnte.
Die
Benutzung der Sammelcontainer ist in der
Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten und stellt
eine Ordnungswidrigkeit nach der Verordnung zum Schutze der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) dar.
Die
Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten in Einzelfall würde sicherlich nicht zu einer grundsätzlichen Lösung des Problems
führen.
Ohne.