Betreff
Übertragung des Freibades in Lüchow (Wendland) von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) an die Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
014/2010 SG
Aktenzeichen
743200SG.02:Verträge
Art
Sitzungsvorlage SG

Derzeit werden in Lüchow (Wendland) ein Hallenbad und ein Freibad betrieben.

Das Hallenbad befindet sich in der Trägerschaft der Stadt Lüchow (Wendland), das Freibad in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

 

Beide Bäder bedürfen zwecks Aufrechterhaltung einer Bewirtschaftung der entsprechenden Bezuschussung durch den jeweiligen Träger.

 

Das Hallenbad bedarf zum Weiterbetrieb einer sog. „Energetischen Sanierung“.

Diese hat ein Volumen von voraussichtlich 3,5 Mio €.

Aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)-Förderperiode 2007-2013 für Maßnahmen zur Optimierung des Energiemanagements für öffentliche Gebäude ist eine Bezuschussung von maximal 2,2 Mio € möglich. Die Restfinanzierung läge bei der Stadt.

 

Die Stadt benötigt sowohl für die Antragstellung zur Bezuschussung als auch durch Vorgabe der Kommunalaufsicht das Freibad als Mittel der Gegenfinanzierung.

 

Das Hallenbad soll in ein Ganzjahresbad umgewandelt werden und das Freibad im Gegenzug geschlossen werden.

Damit entfielen Kosten für die Samtgemeinde von rund 150.000,00 € p.a.

Aus dem Kostenvorteil der Samtgemeinde heraus soll ein Zuschuss von der Samtgemeinde an die Stadt erfolgen, der Teil der Bilanzierung des Ganzjahresbades würde.


Sollte die Samtgemeinde das Freibad an die Stadt übertragen und einen Zuschuss i.H.v. 100.000,00 € an die Stadt zahlen, hätte die Samtgemeinde einen Kostenvorteil von rund 50.000,00 € p.a.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. das Freibad in der Stadt Lüchow (Wendland) an selbige zu übertragen
  2. einen jährlichen Zuschuss an die Stadt Lüchow (Wendland) i. H.v.

100.000,00 € zu beschließen.

Die Entscheidungen zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass die geplante energetische Sanierung  des Hallenbades  sowie die Überführung des jetzigen Hallenbades in ein Ganzjahresbad realisiert werden. Für den Fall, dass die Realisierung mangels Bezuschussung oder mangels Haushaltsmitteln der Stadt nicht erfolgen kann, verbleibt das Freibad in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).