Betreff
Antrag auf Überlassung der Nutzungsentgelte aus dem Windpark Lübbow-Böse - SV zurückgenommen
Vorlage
044/2010 ST
Aktenzeichen
612015ST:Windpark Bösel-Lübbow
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit Schreiben vom 20.03.2010 beantragt das Ratsmitglied Hans-Joachim Beyer, OT Bösel, die Überlassung der Nutzungsentgelte aus dem Nutzungsvertrag der Stadt Lüchow (Wendland) zur Errichtung von Windkraftanlagen im Windpark Lübbow-Bösel vom August 2006. Er schlägt vor, diese Nutzungsentgelte zugunsten des Ortsteiles Bösel für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der Antrag ist der Sitzungsvorlage als Kopie beigefügt.

 

Dieser Antrag wurde, resultierend aus einem momentanen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Lübbow/Stadt Lüchow (Wendland) und den Betreibern des Windparkes Lübbow-Bösel, gestellt. Aufgrund des anhängigen Rechtsstreites wird zur Rechtslage dieser Sitzungsvorlage keine Aussage gemacht. Es ist zunächst vorgesehen, dass unter Hinzuziehung sämtlicher Beteiligter ein klärendes Gespräch stattfinden soll. Sollte es in diesem Gespräch zu keinem Ergebnis kommen, müsste der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Unabhängig davon stellt die zur Verfügungstellung der Nutzungsentgelte aus dem Nutzungsvertrag der Stadt Lüchow (Wendland) zur Errichtung von Windkraftanlagen im Windpark Lübbow-Bösel eine freiwillige Ausgabe dar. Denn nach dem Nutzungsvertrag steht der Stadt Lüchow (Wendland) dieses Nutzungsentgelt zu. Aufgrund der defizitären Haushaltslage schlägt die Verwaltung deshalb vor, den Antrag abzulehnen.

 


Keine, da Ablehnung.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, den vorliegenden Antrag des Ratsherrn Beyer, OT Bösel, vom 20.03.2010 abzulehnen, da es sich um eine freiwillige Ausgabe handelt.

Der Verwaltungsausschuss ist über die anhängige Rechtstreitigkeit weiter zu informieren bzw. muss entschieden werden, ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.