Mit Schreiben vom
20.03.2010 beantragt das Ratsmitglied Hans-Joachim Beyer, OT Bösel, die
Überlassung der Nutzungsentgelte aus dem Nutzungsvertrag der Stadt Lüchow
(Wendland) zur Errichtung von Windkraftanlagen im Windpark Lübbow-Bösel vom
August 2006. Er schlägt vor, diese Nutzungsentgelte zugunsten des Ortsteiles
Bösel für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Der Antrag ist der
Sitzungsvorlage als Kopie beigefügt.
Dieser Antrag wurde,
resultierend aus einem momentanen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde
Lübbow/Stadt Lüchow (Wendland) und den Betreibern des Windparkes Lübbow-Bösel,
gestellt. Aufgrund des anhängigen Rechtsstreites wird zur Rechtslage dieser
Sitzungsvorlage keine Aussage gemacht. Es ist zunächst vorgesehen, dass unter
Hinzuziehung sämtlicher Beteiligter ein klärendes Gespräch stattfinden soll.
Sollte es in diesem Gespräch zu keinem Ergebnis kommen, müsste der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) entscheiden, ob weitere
rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Unabhängig davon
stellt die zur Verfügungstellung der Nutzungsentgelte aus dem Nutzungsvertrag
der Stadt Lüchow (Wendland) zur Errichtung von Windkraftanlagen im Windpark
Lübbow-Bösel eine freiwillige Ausgabe dar. Denn nach dem Nutzungsvertrag steht
der Stadt Lüchow (Wendland) dieses Nutzungsentgelt zu. Aufgrund der defizitären
Haushaltslage schlägt die Verwaltung deshalb vor, den Antrag abzulehnen.
Keine, da Ablehnung.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt,
den vorliegenden Antrag des Ratsherrn Beyer, OT Bösel, vom 20.03.2010
abzulehnen, da es sich um eine freiwillige Ausgabe handelt.
Der
Verwaltungsausschuss ist über die anhängige Rechtstreitigkeit weiter zu
informieren bzw. muss entschieden werden, ob weitere rechtliche Schritte
eingeleitet werden.