Betreff
Nachbenennung eines Mitgliedes in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur und Feststellungsbeschluss
Vorlage
050/2010 ST
Aktenzeichen
102434ST03
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das verstorbene Ratsmitglied, Herr Adolf Soltau, war Mitglied im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur.

 

Gemäß § 51 Absatz 9 der Niedersächsischen Gemeindeordnung kann eine Fraktion Ausschussmitglieder, die sie benannt hat, durch andere Ausschussmitglieder besetzen, wenn die Mitgliedschaft im Rat endet.

 

Im vorliegenden Fall hat seitens der SPD-Fraktion somit eine Nachbenennung des Ausschussmitgliedes Adolf Soltau zu erfolgen.

 

Die Nachbenennung/die Umbildung ist abgeschlossen mit dem Beschluss des Rates, durch den die Besetzung des Sitzes mit dem neuen Mitglied gemäß § 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung festgestellt ist. 


Keine


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, er stellt gemäß § 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung fest:

 

In den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur wird seitens der SPD-Fraktion für Herrn Adolf Soltau

 

Ratsmitglied  ___________________________________

 

benannt. Die sonstige Ausschussbesetzung bleibt unberührt.