Das verstorbene
Ratsmitglied, Herr Adolf Soltau, war Mitglied im Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur.
Gemäß § 51 Absatz 9
der Niedersächsischen Gemeindeordnung kann eine Fraktion Ausschussmitglieder,
die sie benannt hat, durch andere Ausschussmitglieder besetzen, wenn die
Mitgliedschaft im Rat endet.
Im vorliegenden Fall
hat seitens der SPD-Fraktion somit eine Nachbenennung des Ausschussmitgliedes
Adolf Soltau zu erfolgen.
Die Nachbenennung/die
Umbildung ist abgeschlossen mit dem Beschluss des Rates, durch den die
Besetzung des Sitzes mit dem neuen Mitglied gemäß § 51 Absatz 5
Niedersächsische Gemeindeordnung festgestellt ist.
Keine
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, er stellt gemäß § 51 Absatz 5 Niedersächsische
Gemeindeordnung fest:
In den Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur wird seitens der SPD-Fraktion
für Herrn Adolf Soltau
Ratsmitglied ___________________________________
benannt. Die sonstige
Ausschussbesetzung bleibt unberührt.