Nach Eingliederung
einiger Gemeinden in die Stadt Lüchow (Wendland) hat sich 1973 der Rat erstmals
dafür ausgesprochen, für die einzelnen Ortsteile so genannte
„Ortsvertrauensleute“ einzusetzen, um weiterhin Kontakt in die einzelnen
Ortsteile zu behalten. Über die Wahlperioden hinweg wurden die
Ortsvertrauensleute aus der Mitte des Rates gewählt und sollten die Eigenschaft
eines Ratsmitgliedes haben.
Mit Umstellung des
Zugriffsverfahrens aus Hare-Niemeyer ist nicht mehr eindeutig festgelegt,
welche Fraktion wann Zugriff hat. Somit ist der Rat gezwungen sich über die
Besetzung der Ortsvertrauensleute einvernehmlich zu einigen, wie es zu Beginn
dieser Wahlperiode gelungen ist.
Das verstorbene
Ratsmitglied, Herr Adolf Soltau, wurde durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
in der Sitzung am 20. November 2006 für die Ortsteile Grabow und Beutow zum
Ortsvertrauensmann benannt.
Gemäß § 51 Absatz 9
Niedersächsische Gemeindeordnung ist bei der Benennung einer Nachfolgerin/eines
Nachfolgers ebenfalls ein Austausch zulässig. Über diesen Austausch hat der Rat
nach § 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung einen
Feststellungsbeschluss zu fassen.
Keine
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) stellt fest, dass für die Ortsteile Grabow und Beutow das
Ratsmitglied ___________________________
als Ortsvertrauensfrau/-mann
benannt wird.