Betreff
Nachbenennung einer Ortsvertrauensperson für die Ortsteile Grabow und Beutow und Feststellungsbeschluss
Vorlage
051/2010 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Nach Eingliederung einiger Gemeinden in die Stadt Lüchow (Wendland) hat sich 1973 der Rat erstmals dafür ausgesprochen, für die einzelnen Ortsteile so genannte „Ortsvertrauensleute“ einzusetzen, um weiterhin Kontakt in die einzelnen Ortsteile zu behalten. Über die Wahlperioden hinweg wurden die Ortsvertrauensleute aus der Mitte des Rates gewählt und sollten die Eigenschaft eines Ratsmitgliedes haben.

 

Mit Umstellung des Zugriffsverfahrens aus Hare-Niemeyer ist nicht mehr eindeutig festgelegt, welche Fraktion wann Zugriff hat. Somit ist der Rat gezwungen sich über die Besetzung der Ortsvertrauensleute einvernehmlich zu einigen, wie es zu Beginn dieser Wahlperiode gelungen ist.

 

Das verstorbene Ratsmitglied, Herr Adolf Soltau, wurde durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in der Sitzung am 20. November 2006 für die Ortsteile Grabow und Beutow zum Ortsvertrauensmann benannt.

 

Gemäß § 51 Absatz 9 Niedersächsische Gemeindeordnung ist bei der Benennung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers ebenfalls ein Austausch zulässig. Über diesen Austausch hat der Rat nach § 51 Absatz 5 Niedersächsische Gemeindeordnung einen Feststellungsbeschluss zu fassen.


Keine


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt fest, dass für die Ortsteile Grabow und Beutow das

 

Ratsmitglied  ___________________________

 

als Ortsvertrauensfrau/-mann benannt wird.