Sitzung: 10.02.2015 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14/17, Nein: 16/11, Enthaltung: 0/1
Vorlage: 010/2015 SG
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktions-Gruppe vom
05.02.2015:
1.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
spricht sich für die Bildung eines kreisweiten Tourismusmarketings aus. Dieses
soll auch die Vermarktung des Wirtschafts- und Regionalstandortes beinhalten.
Sofern möglich, sollte auch die Wirtschaftsförderung damit verknüpft werden.
2.
Das Dach-Marketing soll durch ein
externeres Unternehmen erfolgen und entsprechend ausgeschrieben werden.
3.
Die Aufgaben der
Regionalmarketing- und Tourismusvereine sind bei der Erarbeitung des neuen
Konzeptes mit einzuarbeiten.
4.
Die Bildung einer eigenen Marke,
in der sich alle Regionen des Landkreises (auch namentlich) wiederfinden, ist
eine zentrale Aufgabe.
Abstimmungsergebnis:
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Der Antrag der CDU-Fraktions-Gruppe ist somit
abgelehnt.
Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich
Änderungsantrag der Gruppe UWG und GRÜNE:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt wie folgt:
1.
Der Rat spricht sich im Hinblick auf die Vermarktung der Region
ausdrücklich für eine kreisweite Lösung aus.
2.
Die Vermarktung der Region soll ganzheitlich erfolgen, also die Bereiche
Handel, Gewerbe, Tourismus und Kultur umfassen.
3.
Der Rat fordert einen gemeinsamen Versuch aller drei Samtgemeinden und
dem Landkreis unter Einbeziehung der Politik (je 3 Personen) unter Mithilfe
eines externen Begleiters/Moderators. Anfallende Kosten werden der neuen
Gesellschaft des kommenden Jahres belastet. Der Rat beauftragt die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland), die Initiative unverzüglich zu starten. Die inhaltliche
Entwicklung der Vermarktungsgesellschaft und ihrer Aktivitäten soll in einem
gleichberechtigtem Diskussionsprozess mit und von der „fachlichen Basis“ (= hiesige
Akteure aus Handel, Gewerbe, Tourismus und Kultur) erarbeitet werden.
4.
Um die Einbeziehung der fachlichen Basis erfolgsorientiert zu betreiben,
wird auf Vorabfestlegungen seitens Politik und Verwaltung gewollt verzichtet.
5.
Die Hauptverwaltungsbeamtenrunde (HVB-Runde) wird beauftragt,
unverzüglich die juristische Prüfung offener Fragekomplexe betreffend Beihilfe-,
Gesellschafts- und Arbeitsrecht vorzunehmen sowie im Hinblick auf eventuelle
Ausschreibungspflichten. Die Darstellung verschiedener Varianten wird
ausdrücklich gefordert. Die Vorabfestlegung auf einen „Weg“ wird auch hier nicht
gewünscht.
6.
Der Rat spricht sich für das Führen zukünftiger lokaler
Informationsstellen durch die jeweiligen Samtgemeinden aus. Zu diesem Zweck
wird mit Wirkung zum 1. Januar 2016 das bislang seitens der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) an die Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) abgeordnete Personal
zurückgenommen.
7.
Die Übernahme von Personal aus der EWT GmbH (direkt beschäftigt oder von
dritter Seite abgeordnet) ist seitens der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht
vorgesehen.
Entfällt.
8.
Die neue Vermarktungsgesellschaft soll personell unbelastet starten
können.
9.
Das vorliegende Finanzierungsmodell (320.000,00 € von Landkreis und Samtgemeinden,
bei einem Anteil der Samtgemeinden von 100.000,00 €) wird mitgetragen.
10.
Sollte die fachliche Basis zu dem Schluss kommen, dass es für den
weiteren ergebnisorientierten Prozess sinnvoll ist, externe Beratung
hinzuzunehmen, wird dies durch den Rat unterstützt. Sollte die Finanzierung von
der öffentlichen Hand gesondert mitzutragen sein, sind entsprechende
Ratsbeschlüsse einzuholen. Ein Automatismus hinsichtlich der zusätzlichen
Finanzierung ist ausgeschlossen.
11.
Der Rat legt großen Wert darauf, dass die fachliche Basis auch Modelle
der Beteiligung von nicht-öffentlicher Seite entwickelt/generiert.
12.
Der Rat behält sich weitere Entscheidungen vor und wird laufend in
seinen Sitzungen über die weitere Entwicklung informiert. Es gilt, einen
reibungslosen Übergang für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 zu finden.