Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

Produkt

Bezeichnung

11.1.1

Gemeindeorgane

                  2.940,20

11.1.5

Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung

 

             142.881,96

11.1.6

Finanzverwaltung

                  2.320,37

11.1.8

Immobilienmanagement

               86.455,50

12.2.1

Allgemeine Sicherheit und Ordnung

                  1.083,13

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie

 

                  3.890,61

54.1.1

Straßen und Wege

               90.813,75

55.1.1

Park- und Grünanlagen

               25.128,17

55.2.1

Wasserläufe, Wasserbau

               13.702,95

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

                  1.785,00

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

         1.102.685,28

 

Personalkosten

                  7.951,69

 

 

b)            für den Zuschuss zur PC-Anschaffung für das Archiv im Produkt 28.1.1 „Heimatpflege und Kulturangelegenheiten“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 345,43 € und im Produkt 36.7.8 „Sonstige Einrichtungen“ für den Erwerb der APE außerplanmäßig 5.326,93 € zur Verfügung zu stellen,

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 festzustellen,

 

d)            die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2012 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  den für 2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 573.528,85 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,

 

f)                   den für 2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 68.975,56 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu zuführen und

 

g)            dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.