Sitzung: 29.05.2018 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 053/2018 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
2.940,20 |
11.1.5 |
Einrichtungen
f. d. gesamte Verwaltung |
142.881,96 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
2.320,37 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
86.455,50 |
12.2.1 |
Allgemeine
Sicherheit und Ordnung |
1.083,13 |
36.7.8 |
Sonstige
Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie |
3.890,61 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
90.813,75 |
55.1.1 |
Park- und Grünanlagen |
25.128,17 |
55.2.1 |
Wasserläufe, Wasserbau |
13.702,95 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
1.785,00 |
61.1.1 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft |
1.102.685,28 |
|
Personalkosten |
7.951,69 |
b)
für den
Zuschuss zur PC-Anschaffung für das Archiv im Produkt 28.1.1 „Heimatpflege und
Kulturangelegenheiten“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 345,43 € und im
Produkt 36.7.8 „Sonstige Einrichtungen“ für den Erwerb der APE außerplanmäßig
5.326,93 € zur Verfügung zu stellen,
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2012 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2012 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
den für
2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 573.528,85 €
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,
f)
den für
2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
68.975,56 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu
zuführen und
g)
dem Stadtdirektor
gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.