Die
Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der
Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2012 wurde von der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow – einschließlich der
Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2012 mit Überschüssen im
ordentlichen Ergebnis über 573.528,85 € und im außerordentlichen Ergebnis von
68.975,56 € ab. Bei den ordentlichen Erträgen wirkten sich insbesondere die
Mehrerträge aus Gewerbesteuer, dem Anteil aus der Einkommensteuer und der
Auflösung von Sonderposten positiv aus. Diese Mehrerträge reichten aber nicht
aus, um die Mehraufwendungen u. a. für Gewerbesteuer-, Kreis- und
Samtgemeindeumlagen sowie Kostenerstattungen an die Samtgemeinde abzudecken,
sodass das ordentliche Ergebnis um 275.471,15 € schlechter ausfiel als geplant.
Das positive außerordentliche Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den
Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken.
Zu
Budgetüberschreitungen kam es in 2012 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
2.940,20 |
11.1.5 |
Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung |
142.881,96 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
2.320,37 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
86.455,50 |
12.2.1 |
Allgemeine Sicherheit und Ordnung |
1.083,13 |
36.7.8 |
Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie |
3.890,61 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
90.813,75 |
55.1.1 |
Park- und Grünanlagen |
25.128,17 |
55.2.1 |
Wasserläufe, Wasserbau |
13.702,95 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
1.785,00 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
1.102.685,28 |
|
Personalkosten |
7.951,69 |
Lediglich
in den Produkten „Finanzverwaltung“, „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ sowie
„Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie“ stehen ausreichend Mehrerträge
zu Finanzierung der Budgetüberschreitung zur Verfügung. Die Überschreitungen
sind als überplanmäßige Aufwendungen noch durch den Stadtrat zu beschließen.
Bei den
zahlungsunwirksamen Budgets traten folgende Überschreitungen ein:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.7 |
Kasse |
2.705,51 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
21.835,24 |
28.1.1 |
Heimatpflege und Kultur |
72,72 |
36.6.2 |
Jugend- und Familieneinrichtungen |
3.858,24 |
36.7.8 |
Sonstige
Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie |
3.470,76 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
156.408,13 |
54.5.1 |
Straßenreinigung, Winterdienst |
253,47 |
54.5.2 |
Straßenbeleuchtung |
3.449,45 |
54.6.1 |
Öffentliche Parkplätze |
3.851,40 |
55.1.1 |
Park- u. Grünanlagen |
1.380,49 |
55.5.1 |
Wirtschaftswege |
5.231,69 |
57.1.2 |
Wirtschaftsförderung |
176,33 |
61.1.1 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
27.730,06 |
Ein
Beschluss zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets
durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ist nach § 117 NKomVG nicht
erforderlich.
Der
Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 5.035.922,39 € konnte zu
32,9 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und sonstigen Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit gedeckt werden. Da sich aus der laufenden
Geschäftstätigkeit per Saldo ein Finanzmittelüberschuss, der erheblich über den
zu leistenden Tilgungen in Höhe von 160.456,94 € liegt, ergibt, stehen diese
Mittel neben der Darlehensaufnahme und dem Abbau von liquiden Mitteln zur Deckung
des aus der Investitionstätigkeit verbleibende Finanzmittelbedarf zur Verfügung. Unter Hinzurechnung des Saldos aus
haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich ein Finanzmittelunterdeckung in Höhe
von 2.193.872,43 €, der zur Verschlechterung der Liquidität am Jahresende 2012
führt.
Für
die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem
Vorjahr vor. Die Überschreitungen der investiven Budgets „Heimatpflege und
Kulturangelegenheiten“ - verursacht durch die Bezuschussung einer PC-Anschaffung
für das Archiv - und „Sonstige Einrichtungen“ - resultierend aus der
Anschaffung der APE, die mit 12.500,00 € durch Dritte bezuschusst wurde - sind
vom Stadtrat noch als außerplanmäßige Ausgaben nachträglich zu genehmigen. Alle
anderen investiven Budgets wurden in 2012 nicht ausgeschöpft.
Die
Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2012 mit
einer Bilanzsumme über 35.381.541,21 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere
das Sachvermögen im Gesamtwert von 32.153.761,77 € ausgewiesen. Durch die
Investitionen 2012 und die nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanz
hinsichtlich der Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung und
Straßenbeleuchtung steigt das Sachvermögen. Durch die Berichtigung der
Eröffnungsbilanz hinsichtlich des Sachvermögens sowie der Sonderposten aus
Investitionszuschüssen und -zuwendungen ergibt sich per Saldo ein Anstieg im
Reinvermögen von 1.335.117,26 €. Rückstellungen wurden insbesondere für Kreis-
und Samtgemeindeumlage, anhängige Gerichtsverfahren sowie Prüfungskosten
gebildet.
Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im Zeitraum von Januar bis März
2018 - mit Unterbrechungen - geprüft. Mit Datum vom 15. März 2018 wurde ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen,
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
2.940,20 |
11.1.5 |
Einrichtungen
f. d. gesamte Verwaltung |
142.881,96 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
2.320,37 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
86.455,50 |
12.2.1 |
Allgemeine
Sicherheit und Ordnung |
1.083,13 |
36.7.8 |
Sonstige
Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie |
3.890,61 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
90.813,75 |
55.1.1 |
Park- und Grünanlagen |
25.128,17 |
55.2.1 |
Wasserläufe, Wasserbau |
13.702,95 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
1.785,00 |
61.1.1 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft |
1.102.685,28 |
|
Personalkosten |
7.951,69 |
b)
für den
Zuschuss zur PC-Anschaffung für das Archiv im Produkt 28.1.1 „Heimatpflege und
Kulturangelegenheiten“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 345,43 € und im
Produkt 36.7.8 „Sonstige Einrichtungen“ für den Erwerb der APE außerplanmäßig
5.326,93 € zur Verfügung zu stellen,
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2012 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2012 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
den für
2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 573.528,85 €
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,
f)
den für
2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
68.975,56 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu
zuführen und
g)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.