Herr Brünger, Tarmitz,
bat im letzten Jahr um ein Wegerecht für den Weg Gemarkung Tarmitz, Flur 3,
Flurstück 157. Es handelt sich hierbei um einen unbefestigten Wirtschaftsweg,
der zu einer Verkehrsentlastung in der Ortschaft Tarmitz führen würde.
Zum damaligen
Zeitpunkt hatte die Familie Brünger zugesagt, den unbefestigten Weg auf eigene
Kosten mit Mineralgemisch zu befestigen. Problematisch war allerdings die Lage
des befestigten Wirtschaftsweges, der in einen unbefestigten Weg einmündet.
Dieser sei in einem schlechten Zustand und würde die Belastung durch den dann
stattfindenden Lkw-Verkehr nicht lange standhalten.
Herr Brünger
beantragte auch für diesen Weg ein Wegerecht. Dieses sollte aus Sicht der
Verwaltung nur erteilt werden, wenn der Weg verstärkt wird. Die Verstärkung des
gesamten Weges sollte seinerzeit Kosten in Höhe von ca. 65.000,00 €
verursachen.
Von der Verwaltung
wurde dieser Weg für eine EU-Förderung angemeldet; die Förderung hätte
27.000,00 € betragen.
Bei einer Bewertung
der GLL Lüneburg im letzten Jahr habe der Weg jedoch so schlecht abgeschnitten,
dass eine Förderung ausgeschlossen wurde.
Mit Schreiben vom 5.
Juli 2010 machte Herr Brünger nochmals auf seine missliche Lage aufmerksam und
beantragte erneut das Wegerecht für den Wirtschaftsweg. Er möchte von seinem
Grundstück aus an der südlichen Seite mit seinen Fahrzeugen einen unbefestigten
Wirtschaftsweg bis zur Einmündung in den Pflaumenweg sowie den Pflaumenweg
selbst befahren.
Herr Brünger ist
bereit, die Kosten für die Befestigung und die Verbreiterung des Pflaumenweges sowie
für die zwei Ausweichbuchten und die Einmündung in den Pflaumenweg zu
übernehmen.
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 30. August 2010 wurde verwaltungsseitig vorgetragen,
dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg nun eine Bauleitplanung für die
Entwicklung der Firma Agrarspeed Brünger & Sohn fordere. Es bestand
Einvernehmen darüber, die Angelegenheit zuvor in einer Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten vorberaten zu lassen.
Die Verwaltung steht
einer Vergabe des Wegerechtes an Herrn Brünger positiv gegenüber.
Keine
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, Herrn Brünger wird das Wegerecht unter der
Voraussetzung zugesprochen, dass er die Kosten für die Befestigung und die
Verbreiterung des Pflaumenweges sowie für die zwei Ausweichbuchten und die
Einmündung in den Pflaumenweg übernimmt.