Betreff
Wegerecht für einen Wirtschaftsweg in der Gemarkung Tarmitz
Vorlage
107/2010 ST
Aktenzeichen
321201ST:0022
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Herr Brünger, Tarmitz, bat im letzten Jahr um ein Wegerecht für den Weg Gemarkung Tarmitz, Flur 3, Flurstück 157. Es handelt sich hierbei um einen unbefestigten Wirtschaftsweg, der zu einer Verkehrsentlastung in der Ortschaft Tarmitz führen würde.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Familie Brünger zugesagt, den unbefestigten Weg auf eigene Kosten mit Mineralgemisch zu befestigen. Problematisch war allerdings die Lage des befestigten Wirtschaftsweges, der in einen unbefestigten Weg einmündet. Dieser sei in einem schlechten Zustand und würde die Belastung durch den dann stattfindenden Lkw-Verkehr nicht lange standhalten.

Herr Brünger beantragte auch für diesen Weg ein Wegerecht. Dieses sollte aus Sicht der Verwaltung nur erteilt werden, wenn der Weg verstärkt wird. Die Verstärkung des gesamten Weges sollte seinerzeit Kosten in Höhe von ca. 65.000,00 € verursachen.

Von der Verwaltung wurde dieser Weg für eine EU-Förderung angemeldet; die Förderung hätte 27.000,00 € betragen.

Bei einer Bewertung der GLL Lüneburg im letzten Jahr habe der Weg jedoch so schlecht abgeschnitten, dass eine Förderung ausgeschlossen wurde.

 

Mit Schreiben vom 5. Juli 2010 machte Herr Brünger nochmals auf seine missliche Lage aufmerksam und beantragte erneut das Wegerecht für den Wirtschaftsweg. Er möchte von seinem Grundstück aus an der südlichen Seite mit seinen Fahrzeugen einen unbefestigten Wirtschaftsweg bis zur Einmündung in den Pflaumenweg sowie den Pflaumenweg selbst befahren.

Herr Brünger ist bereit, die Kosten für die Befestigung und die Verbreiterung des Pflaumenweges sowie für die zwei Ausweichbuchten und die Einmündung in den Pflaumenweg zu übernehmen.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30. August 2010 wurde verwaltungsseitig vorgetragen, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg nun eine Bauleitplanung für die Entwicklung der Firma Agrarspeed Brünger & Sohn fordere. Es bestand Einvernehmen darüber, die Angelegenheit zuvor in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten vorberaten zu lassen.

 

Die Verwaltung steht einer Vergabe des Wegerechtes an Herrn Brünger positiv gegenüber.


Keine


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, Herrn Brünger wird das Wegerecht unter der Voraussetzung zugesprochen, dass er die Kosten für die Befestigung und die Verbreiterung des Pflaumenweges sowie für die zwei Ausweichbuchten und die Einmündung in den Pflaumenweg übernimmt.