Das Hallenbad in Lüchow
(Wendland) ist sanierungsbedürftig und soll bei gleichzeitiger Schließung des
Freibades in ein Ganzjahresbad umgewandelt werden.
Das Umweltministerium hat für die
„energetische Sanierung des Hallenbades“ zum Zwecke der Umwandlung in ein
Ganzjahresbad einen Zuschuss von gut 2 Mio. € bewilligt.
Nach erforderlichen, intensiven
Gesprächen mit dem Innenministerium ist man zu folgendem Lösungsvorschlag
gekommen:
Das Eigentum an Gebäude und
Grundstück verbleibt bei der Stadt Lüchow (Wendland).
Die Stadt bleibt Antragsteller
beim Umweltministerium und kann den fehlenden Eigenanteil über Kredit
finanzieren.
Die Stadt überlässt die Nutzung
der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch Vertrag zum Zwecke
des Betriebes eines Hallenbades.
Die Samtgemeinde stellt die
Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest.
Die Samtgemeinde schließt einen
Vertrag zum Betrieb des Bades mit einem Dritten (gemeinnützige Bäder Betriebs GmbH).
Stadt und Samtgemeinde
unterstützen den Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von insgesamt
150.000,00 € jährlich.
Sollte der Betrieb des
Hallenbades über den Zweckbindungszeitraum nicht sichergestellt werden können,
fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland). Diese hätte zu
entscheiden, ob die Zuwendung anteilig zurückgezahlt oder das Bad als
städtische Einrichtung fortgeführt wird.
Um diesem Ansatz folgen zu können, bedarf es u. a. eines Pachtvertrages zwischen Stadt und Samtgemeinde, da die Stadt der Samtgemeinde Gebäude und Grundstück gegen Zahlung einer Pacht zur Nutzung als Bad zur Verfügung stellt.
Der Entwurf des Pachtvertrages ist
dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Stadt stellt der Samtgemeinde Grundstück und Gebäude zur Verfügung und erhält
dafür eine Pacht, deren exakte Festlegung zurzeit noch nicht möglich ist. Erste
Einschätzungen gehen von 35.000,00 € bis 40.000,00 € pro Jahr aus. Kosten
entstehen der Stadt nicht. Die Unterhaltungspflichten für Gebäude und Grund und
Boden bestanden vorher bereits.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt verpachtet das Gebäude
des jetzigen Hallenbades sowie das entsprechende Grundstück an die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zur Nutzung als Hallenbad im Ganzjahresbetrieb. Die
Bestimmungen der Verpachtung sind in einem Pachtvertrag geregelt, der als
Entwurf in der Anlage der Sitzungsvorlage vorliegt.
Lediglich
die letzten Details werden noch ergänzt.