Betreff
Abschluss eines Pachtvertrages mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Gebäude "Hallenbad Lüchow"
Vorlage
067/2011 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das Hallenbad in Lüchow (Wendland) ist sanierungsbedürftig und soll bei gleichzeitiger Schließung des Freibades in ein Ganzjahresbad umgewandelt werden.

 

Das Umweltministerium hat für die „energetische Sanierung des Hallenbades“ zum Zwecke der Umwandlung in ein Ganzjahresbad einen Zuschuss von gut 2 Mio. € bewilligt.

 

Nach erforderlichen, intensiven Gesprächen mit dem Innenministerium ist man zu folgendem Lösungsvorschlag gekommen:

 

Das Eigentum an Gebäude und Grundstück verbleibt bei der Stadt Lüchow (Wendland).

Die Stadt bleibt Antragsteller beim Umweltministerium und kann den fehlenden Eigenanteil über Kredit finanzieren.

Die Stadt überlässt die Nutzung der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch Vertrag zum Zwecke des Betriebes eines Hallenbades.

Die Samtgemeinde stellt die Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest.

Die Samtgemeinde schließt einen Vertrag zum Betrieb des Bades mit einem Dritten (gemeinnützige Bäder Betriebs GmbH).

Stadt und Samtgemeinde unterstützen den Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von insgesamt 150.000,00 € jährlich.

Sollte der Betrieb des Hallenbades über den Zweckbindungszeitraum nicht sichergestellt werden können, fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland). Diese hätte zu entscheiden, ob die Zuwendung anteilig zurückgezahlt oder das Bad als städtische Einrichtung fortgeführt wird.

 

Um diesem Ansatz folgen zu können, bedarf es u. a. eines Pachtvertrages zwischen Stadt und Samtgemeinde, da die Stadt der Samtgemeinde Gebäude und Grundstück gegen Zahlung einer Pacht zur Nutzung als Bad zur Verfügung stellt.

Der Entwurf des Pachtvertrages ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.


Die Stadt stellt der Samtgemeinde Grundstück und Gebäude zur Verfügung und erhält dafür eine Pacht, deren exakte Festlegung zurzeit noch nicht möglich ist. Erste Einschätzungen gehen von 35.000,00 € bis 40.000,00 € pro Jahr aus. Kosten entstehen der Stadt nicht. Die Unterhaltungspflichten für Gebäude und Grund und Boden bestanden vorher bereits.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt verpachtet das Gebäude des jetzigen Hallenbades sowie das entsprechende Grundstück an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Nutzung als Hallenbad im Ganzjahresbetrieb. Die Bestimmungen der Verpachtung sind in einem Pachtvertrag geregelt, der als Entwurf in der Anlage der Sitzungsvorlage vorliegt.

Lediglich die letzten Details werden noch ergänzt.