Betreff
Nachfinanzierung für den Ausbau des Radweges an der Kreisstraße 2 zwischen Lüchow (Wendland) und Künsche
Vorlage
086/2011 ST/1
Aktenzeichen
202001SG:Haushalt 2012/STD.Lüchow
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2008 beschlossen, für den Radweg von Künsche nach Lüchow (Wendland) an der Kreisstraße einen Betrag in Höhe von 134.500,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Mittel wurden im Haushaltsplan 2009 durch Beschluss vom 24. März 2009 haushaltsrechtlich bereitgestellt. Inzwischen wurden rund 30.000,00 € für Planungskosten ausgeben.

Mit Schreiben vom 29. August 2011 hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine neue Kostenermittlung des Projektes vorgelegt. Diese Kostenermittlung (Stand: 8. September 2011) hat einen Eigenanteil für die Stadt Lüchow (Wendland) in Höhe von 238.850,25 € ausgewiesen.

Dieser Sachverhalt wurde in der Sitzungsvorlage Nr. 086/2011 ST vom 19.09.2011 dargestellt. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27. September 2011 wurde festgelegt, dass zunächst ein Gespräch mit Landrat Schulz sowie Herrn E.-A. Schulz vom Fachdienst Tiefbau des Landkreises Lüchow-Dannenberg über dieses Thema stattfinden solle. Letztendlich hat am 11. Oktober 2011 ein Gespräch des Verwaltungsausschusses mit Herrn Hannemann vom Ingenieurbüro Rauchenberger und Herrn Ness vom Landkreis Lüchow-Dannenberg stattgefunden.

In dieser Sitzung hat der Verwaltungsausschuss dann empfohlen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 68.000,00 € für den Ausbau des Radweges an der Kreisstraße 2 zwischen Künsche und Lüchow (Wendland) im Haushaltsplan 2012 bereitzustellen. Voraussetzungen hierfür waren, dass die Stadt Lüchow (Wendland) die Bauleitplanung unterstützt und der Landkreis Lüchow-Dannenberg den Bauwart zur Verfügung stellt, ansonsten trägt der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Kosten der Bauleitplanung. Weiter soll der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Unterhaltungskosten sowie den Winterdienst übernehmen und die Stadt Lüchow (Wendland) wird sich nicht an den Grunderwerbskosten beteiligen.

 

Die Beschlussempfehlung wurde am 14. Dezember 2011 mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg erörtert. In diesem Gespräch wurde festgelegt, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg folgende Bedingungen erfüllt:

 

1.         Der Landkreis trägt - wie zugesagt - die Kosten der Bauleitplanung.

 

2.         Der Landkreis trägt die zukünftigen Unterhaltungskosten und sorgt auch für den Winterdienst.

 

3.         Der Landkreis trägt die notwendigen Grunderwerbskosten.

 

Damit sind die Voraussetzungen der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 11. Oktober 2911 erfüllt.

 

Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplanentwurf des Haushaltsjahres 2012 eingeplant.


Belastung des Investivhaushaltes in Höhe von 68.000,00 € für das Haushaltsjahr 2012.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Betrag in Höhe von 68.000,00 € für den Ausbau des Radweges an der Kreisstraße 2 zwischen Künsche und Lüchow (Wendland) im Haushaltsplan 2012 bereitzustellen.

Der Gesamtfinanzierungsbetrag beläuft sich dann auf 202.500,00 €.