Im Baugebiet Loger Winkel wurde ein Bereich für die
Planung der Ortsumgehung vom Flächennutzungsplan freigehalten. Nach
Fertigstellung der Ortsumgehung kann das Baugebiet an die Straßentrasse
herangezogen werden. Außerdem sind zurzeit Gewerbeflächen an übergeordneten
Straßen gefragt. Das im Besitz der Stadt Lüchow (Wendland) befindliche
Grundstück 2/3, Flur 11, Gemarkung Loge, ist zurzeit als Sondergebiet „Einkauf
für Fachmärkte“ dargestellt.
Auf Grund einer vorhandenen Nachfrage hat der Rat
der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und das
stadteigene Grundstück als Gewerbegebiet auszuweisen. Da die
Bebauungsplanänderung in die Grundzüge der Flächennutzungsplanung eingreift,
ist es erforderlich, diesen ebenfalls entsprechend zu ändern. Die Stadt Lüchow
(Wendland) hat um eine derartige Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten und
wird die Kosten übernehmen.
Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung werden
von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt, den Flächennutzungsplan in der Stadt Lüchow (Wendland) im Gebiet
Loger Winkel zu ändern und das Gebiet in die freie Fläche zur Ortsumgehung zu
erweitern, das Flurstück 2/3 als Gewerbegebiet sowie eine entsprechende
Ausgleichsfläche für den Eingriff auszuweisen.