Betreff
Errichtung/Betrieb eines kreisweiten Tierheimes
Vorlage
041/2013 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Rahmen der Gefahrenabwehr sind die Samtgemeinden für Fundtiere und ihre ordnungsgemäße Unterbringung zuständig. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Bereits seit Jahren werden von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Fundtiere, wenn sie nicht nach kurzer Zeit wieder an die Eigentümer zurückgegeben werden können, oftmals in die Obhut von Privatpersonen oder der Tierhilfe Wendland gegeben. Von hier aus wird dann weiter versucht, die Tiere zu vermitteln.

Für kurze Übergangzeiten werden Fundtiere auch in eigenen Einrichtungen untergebracht. So nutzt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hierfür eine eigens errichtete Zwingeranlage auf dem Gelände der Kläranlage in Lüchow (Wendland). Die Betreuung wird durch die Verwaltung selbst, mit Unterstützung des Wasser-Verband-Wendland und durch ehrenamtliche Helfer sichergestellt.

In den letzten Monaten hat sich die Situation insoweit verschärft, als dass der Verein „Tierhilfe Wendland“, der auch von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die weitergehende Unterbringung von Fundtieren in Anspruch genommen wird, die gepachtete Hofstelle in absehbarer Zeit räumen muss. Dadurch werden viele Plätze nicht mehr zur Verfügung stehen.

Seit geraumer Zeit versuchen nun die Samtgemeinden und die Kreisverwaltung, gemeinsam eine Lösung zu finden, um den Ansprüchen einer ordnungsgemäßen Unterbringung zu genügen. Massiv eingeschränkt werden die Bemühungen auch hier durch die finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Kommunen.

Um auf Dauer die Problematik zu lösen, wurden mehrere Alternativen in der Vergangenheit untersucht. Es hat sich gezeigt, dass die gemeinsame Lösung durch alle beteiligten Kommunen im Landkreis Lüchow-Dannenberg als sinnvollste Lösung anzusehen ist. In diesem Zusammenhang wurden unterschiedliche Lösungsvarianten geprüft, wobei es letztendlich vier verschiedene Lösungsansätze gibt:

 

1)         Errichtung eines eigenen kreisweiten Tierheims

 

2)         Umnutzung eigener Liegenschaften

 

3)         Pacht eines Grundstückes mit entsprechenden Gebäuden

 

4)         Kooperation mit bestehendem Tierheim

 

Für alle Varianten gibt es gemäß den Tierschutzgesetzen bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. In der Anlage finden sie diese beschrieben.

Diese definierten Voraussetzungen bildeten die Grundlage aller Betrachtungen.

 

Zu 1)

 

Entsprechend der definierten Raumbedarfe ist für die Errichtung eines neuen, eigenen Tierheims eine Investitionssumme in Höhe von rund 600.000,00 € notwendig. Hinzu kommen dann Personal- und Betreuungskosten, die jährlich nochmals bei ca. 80.000,00 € liegen dürften.

 

Zu 2)

 

Auch hier ist natürlich der notwendige Raumbedarf zu berücksichtigen. Als Liegenschaft, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden könnte, wurde die Jugendfreizeitanlage in Meudelfitz begutachtet. Die reinen Umbaukosten würden ca. 350.000,00 € betragen. Es wären alljährlich weitere Personalkosten in Höhe von ca. 80.000,00 € für die Betreuung notwendig.

 

Zu 3)

 

Als mögliches und auch angebotenes Mietobjekt wurde das Gelände des Funkturmes in Groß Gusborn/Langendorf begutachtet. Um Investitionskosten zu sparen, die ansonsten ähnlich der Investitionskosten in Meudelfitz wären, hat sich der Eigentümer bereit erklärt, die Investitionen zu tätigen. Dafür wäre dann eine Miete in Höhe von ca. 64.000,00 € (Netto) jährlich notwendig. Auch hier wären weiterhin für die Betreuung jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 80.000,00 € zu zahlen.

 

Zu 4)

 

Da der Landkreis Lüchow-Dannenberg auch in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Tierheim in Lüneburg kooperiert hat, wurde dort eine Anfrage nach einer möglichen Kooperation gestellt. Das Tierheim Lüneburg hat sich bereit erklärt, bei Zahlung einer jährlichen Pauschale in Höhe von 100.000,00 € eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zu schließen. Für alle vier Lösungsansätze sind in der Anlage die Kriterien zu ersehen.

Außerdem sind die notwendigen grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Tierheim zu erkennen.

Aus Sicht der Verwaltung wird der Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim als sinnvollste und günstigste Alternative gesehen.

Außerdem erscheint es aus Sicht der Verwaltung für eine weitere Vermittlung der Tiere von Vorteil, wenn sie im Tierheim Lüneburg betreut werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, kurzfristig die notwendige Kooperationsvereinbarung zu schließen. Ein erster Entwurf einer möglichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.


Es werden voraussichtlich jährliche Zahlungen von max. 25.000,00 € an das Tierheim Lüneburg zu leisten sein. Entsprechende Mittel sind im Haushalt nicht eingeplant und müssten zur Verfügung gestellt werden.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, gemeinsam mit den Samtgemeinden Elbtalaue und Gartow sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Verhandlungen zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Fundtieren mit dem Tierheim Lüneburg zu führen.

Die zur Unterbringung von Fundtieren notwendigen Zahlungen werden zunächst auf 25.000,00 € pro Jahr begrenzt. Die notwendigen Haushaltsmittel werden als außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt bzw. sind im Nachtragshaushalt zu veranschlagen.