Im
Rahmen der Gefahrenabwehr sind die Samtgemeinden für Fundtiere und ihre ordnungsgemäße
Unterbringung zuständig. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Bereits
seit Jahren werden von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Fundtiere, wenn sie
nicht nach kurzer Zeit wieder an die Eigentümer zurückgegeben werden können,
oftmals in die Obhut von Privatpersonen oder der Tierhilfe Wendland gegeben.
Von hier aus wird dann weiter versucht, die Tiere zu vermitteln.
Für
kurze Übergangzeiten werden Fundtiere auch in eigenen Einrichtungen untergebracht.
So nutzt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hierfür eine eigens errichtete
Zwingeranlage auf dem Gelände der Kläranlage in Lüchow (Wendland). Die
Betreuung wird durch die Verwaltung selbst, mit Unterstützung des Wasser-Verband-Wendland
und durch ehrenamtliche Helfer sichergestellt.
In
den letzten Monaten hat sich die Situation insoweit verschärft, als dass der
Verein „Tierhilfe Wendland“, der auch von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
für die weitergehende Unterbringung von Fundtieren in Anspruch genommen wird,
die gepachtete Hofstelle in absehbarer Zeit räumen muss. Dadurch werden viele
Plätze nicht mehr zur Verfügung stehen.
Seit
geraumer Zeit versuchen nun die Samtgemeinden und die Kreisverwaltung, gemeinsam
eine Lösung zu finden, um den Ansprüchen einer ordnungsgemäßen Unterbringung zu
genügen. Massiv eingeschränkt werden die Bemühungen auch hier durch die
finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Kommunen.
Um
auf Dauer die Problematik zu lösen, wurden mehrere Alternativen in der Vergangenheit
untersucht. Es hat sich gezeigt, dass die gemeinsame Lösung durch alle
beteiligten Kommunen im Landkreis Lüchow-Dannenberg als sinnvollste Lösung anzusehen
ist. In diesem Zusammenhang wurden unterschiedliche Lösungsvarianten geprüft,
wobei es letztendlich vier verschiedene Lösungsansätze gibt:
1) Errichtung eines eigenen kreisweiten
Tierheims
2) Umnutzung eigener Liegenschaften
3) Pacht eines Grundstückes mit
entsprechenden Gebäuden
4) Kooperation mit bestehendem Tierheim
Für
alle Varianten gibt es gemäß den Tierschutzgesetzen bestimmte Voraussetzungen, die
erfüllt werden müssen. In der Anlage finden sie diese beschrieben.
Diese definierten Voraussetzungen bildeten die Grundlage aller
Betrachtungen.
Zu
1)
Entsprechend
der definierten Raumbedarfe ist für die Errichtung eines neuen, eigenen
Tierheims eine Investitionssumme in Höhe von rund 600.000,00 € notwendig. Hinzu
kommen dann Personal- und Betreuungskosten, die jährlich nochmals bei ca.
80.000,00 € liegen dürften.
Zu
2)
Auch
hier ist natürlich der notwendige Raumbedarf zu berücksichtigen. Als Liegenschaft,
die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden könnte, wurde die Jugendfreizeitanlage
in Meudelfitz begutachtet. Die reinen Umbaukosten würden ca. 350.000,00 €
betragen. Es wären alljährlich weitere Personalkosten in Höhe von ca. 80.000,00
€ für die Betreuung notwendig.
Zu
3)
Als
mögliches und auch angebotenes Mietobjekt wurde das Gelände des Funkturmes in
Groß Gusborn/Langendorf begutachtet. Um Investitionskosten zu sparen, die
ansonsten ähnlich der Investitionskosten in Meudelfitz wären, hat sich der
Eigentümer bereit erklärt, die Investitionen zu tätigen. Dafür wäre dann eine Miete
in Höhe von ca. 64.000,00 € (Netto) jährlich notwendig. Auch hier wären weiterhin
für die Betreuung jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 80.000,00 € zu zahlen.
Zu
4)
Da
der Landkreis Lüchow-Dannenberg auch in der Vergangenheit bereits mehrfach mit
dem Tierheim in Lüneburg kooperiert hat, wurde dort eine Anfrage nach einer möglichen
Kooperation gestellt. Das Tierheim Lüneburg hat sich bereit erklärt, bei Zahlung
einer jährlichen Pauschale in Höhe von 100.000,00 € eine entsprechende Kooperationsvereinbarung
zu schließen. Für alle vier Lösungsansätze sind in der Anlage die Kriterien zu
ersehen.
Außerdem
sind die notwendigen grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Tierheim zu erkennen.
Aus
Sicht der Verwaltung wird der Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim
als sinnvollste und günstigste Alternative gesehen.
Außerdem
erscheint es aus Sicht der Verwaltung für eine weitere Vermittlung der Tiere
von Vorteil, wenn sie im Tierheim Lüneburg betreut werden.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, kurzfristig die notwendige Kooperationsvereinbarung
zu schließen. Ein erster Entwurf einer möglichen Vereinbarung ist als Anlage
beigefügt.
Es werden voraussichtlich
jährliche Zahlungen von max. 25.000,00 € an das Tierheim Lüneburg zu leisten
sein. Entsprechende Mittel sind im Haushalt nicht eingeplant und müssten zur
Verfügung gestellt werden.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, gemeinsam mit den Samtgemeinden
Elbtalaue und Gartow sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Verhandlungen zum
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Fundtieren mit
dem Tierheim Lüneburg zu führen.
Die
zur Unterbringung von Fundtieren notwendigen Zahlungen werden zunächst auf
25.000,00 € pro Jahr begrenzt. Die notwendigen Haushaltsmittel werden als
außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt bzw. sind im Nachtragshaushalt
zu veranschlagen.