Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Güstneitz“ wurde vom Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) am 20. März 2006 mit dem Ziel gefasst, die bauliche
Entwicklung der Firma Steinicke zu ermöglichen.
Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange zu den Umweltbelangen erfolgte nach Vorliegen der
erforderlichen Gutachten zu den Schall- und Geruchsemissionen mit Schreiben vom
10. April 2006.
Es sind Stellungnahmen
des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Landwirtschaftskammer eingegangen.
Die Anregungen wurden,
soweit erforderlich, in den Entwurf eingearbeitet.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes wurde vom 22. Mai 2006 bis einschließlich 22. Juni 2006
öffentlich ausgelegt mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den
vorhandenen Gutachten.
Während der Auslegung
ist eine Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingegangen, auf Grund
der geringe Berichtigungen in der Begründung vorgenommen werden müssen.
Es sind keine
Erschließungsmaßnahmen erforderlich.
Die Firma Steinicke hat
sich an den Planungskosten beteiligt.
a) Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt
entschieden:
Siehe Anlage
b) Der Bebauungsplan
„Güstneitz“ wird als Satzung beschlossen gemäß § 10 BauGB mit der Begründung
und dem Umweltbericht.