Nach langen Gesprächen
und Verhandlungen bezüglich des Rehbecker Weges kam es am 12. Dezember 2013 zu
einem Ortstermin zwischen Vertretern der Stadt und des Landkreises
Lüchow-Dannenberg, bei dem folgendes Ergebnis erzielt wurde:
Die Stadt fordert
folgende Mängelbeseitigungen vor einer Abstufung:
- ein maximales Quergefälle von 6 % ist
einzuhalten
- kein flächig stehendes Wasser auf der
Fahrbahn und in der Gosse
- technische
Mängelfreiheit des Regenwasserkanales und der Anschlussleitungen der
Straßenabläufe (Kamerabefahrung)
- Mindestansichtshöhe
an den vorhandenen Hochborden = 8 cm
- Die
Hochbordanlage selbst und die Gehwege sind Sache der Stadt Lüchow (Wendland).
- Die
erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen an der Kreisstraße werden vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 66 - ausgeführt.
- Eine
Veränderung der Breitenverhältnisse wird von der Stadt Lüchow (Wendland) nicht
gefordert.
- Nach
ordnungsgemäßer Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen wird eine
Abstufungsvereinbarung seitens der Stadt vorgelegt.
Im Rahmen einer
Ortsbesichtigung und anschließender Beratung im Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss soll das weitere Vorgehen beschlossen werden.
Keine
Ohne