Betreff
Bebauungsplan "Tarmitz Süd"
a) Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB, 2. Durchgang
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
069/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Tarmitz Süd
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein im Ortsteil Tarmitz ansässiges Fuhrunternehmen hat beantragt, die Erweiterung seines Betriebes - insbesondere durch Stellplätze für die Lastzüge und eine Zu- und Abfahrt südlich der Ortslage - durch Bauleitplanung zu ermöglichen.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 12. November 2012 die Aufstellung für den Bebauungsplan „Tarmitz Süd“ gefasst.

 

Während der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen eingegangen, welche zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes geführt haben, sodass dieser gemäß § 4 Absatz 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden mussten.

 

Während der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, der Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachen e. V. Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Rahmen der erneuten Auslegung sind vier Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern aus Tarmitz und eine Stellungnahme von einer in Tarmitz ansässigen Firma eingegangen.


Der Ausschuss für Umwelt-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)         der Bebauungsplan „Tarmitz Süd“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.