a) Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB, 2. Durchgang
b) Satzungsbeschluss
Ein im Ortsteil
Tarmitz ansässiges Fuhrunternehmen hat beantragt, die Erweiterung seines
Betriebes - insbesondere durch Stellplätze für die Lastzüge und eine Zu- und
Abfahrt südlich der Ortslage - durch Bauleitplanung zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 12. November 2012 die Aufstellung
für den Bebauungsplan „Tarmitz Süd“ gefasst.
Während der 2.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen
Auslegung sind Stellungnahmen eingegangen, welche zu einer Änderung des
Bebauungsplanentwurfes geführt haben, sodass dieser gemäß § 4 Absatz 3 BauGB
erneut öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt
werden mussten.
Während der erneuten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben das Landesamt für
Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, der Landkreis Lüchow-Dannenberg
und der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachen e. V.
Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen der erneuten
Auslegung sind vier Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern aus Tarmitz und
eine Stellungnahme von einer in Tarmitz ansässigen Firma eingegangen.
Der Ausschuss für
Umwelt-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss
zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Tarmitz Süd“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.