Ein hier ansässiges
Energieunternehmen möchte seine vorhandene Siloanlage um eine weitere
Siloanlage sowie um einen Lagerbehälter erweitern.
Um das Vorhaben
realisieren zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig, welches die
Firma mit Schreiben vom 27. August 2014 beantragt habe.
Ziel ist es, in den
Bebauungsplan ein Sondergebiet „Bioenergie“ mit einer Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,8 auszuweisen.
Die Kosten für die
Aufstellung des Bebauungsplanes, für die Änderung des Flächennutzungsplanes,
für die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für den nötigen
Ausbau der Straße werden vom Antragsteller komplett übernommen.
Hierzu werden ein
städtebaulicher- und ein Durchführungsvertrag geschlossen.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, einen Bebauungsplan unter dem Namen
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Siloanlage Rehbecker Weg II“ aufzustellen,
mit dem Ziel, ein Sondergebiet „Bioenergie“ mit einer GRZ von 0,8 auszuweisen.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 11 und 13/1, Flur 5, Gemarkung
Plate.