Ein
hier ansässiges Unternehmen hat die Änderung des Bebauungsplanes „Berliner
Straße/Dannenberger Straße“ beantragt.
Der
Bebauungsplan ist aus dem Jahre 1961 und in einigen Festsetzungen, im Vergleich
zu den heutigen Gegebenheiten, nicht mehr vereinbar. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
hat im Rahmen eines Bauantrages einige Differenzen zwischen der jetzigen
baulichen Situation und den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt.
Um den Ist-Zustand planungsrechtlich abzusichern und
eventuelle zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan geändert
werden.
Der Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße“
soll mit dem Ziel geändert werden, die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,6 zu
erhöhen und die Baugrenze auszudehnen.
Der Geltungsbereich der Teilneufassung des
Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ umfasst das Flurstück
188/3, Flur 11, Gemarkung Lüchow.
Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.
Zur Regelung der Kosten für die Änderung des
Bebauungsplanes wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragssteller
geschlossen.
.
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den
Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ mit dem Ziel zu ändern, die
Grundflächenzahl auf 0,6 zu erhöhen und die Baugrenze zu erweitern. Der
Geltungsbereich der Teilneufassung des Bebauungsplanes „Berliner
Straße/Dannenberger Straße“ umfasst das Flurstück 188/3, Flur 11, Gemarkung
Lüchow.