Betreff
Bebauungsplan "Berliner Straße/Dannenberger Straße" - Teilneufassung -
Vorlage
092/2014 ST
Aktenzeichen
612605ST:Berliner Straße-Dannenberger Straße/Teilneufassung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein hier ansässiges Unternehmen hat die Änderung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ beantragt.

Der Bebauungsplan ist aus dem Jahre 1961 und in einigen Festsetzungen, im Vergleich zu den heutigen Gegebenheiten, nicht mehr vereinbar. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat im Rahmen eines Bauan­trages einige Differenzen zwischen der jetzigen baulichen Situation und den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt.

Um den Ist-Zustand planungsrecht­lich abzusichern und eventuelle zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan geändert werden.

 

Der Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ soll mit dem Ziel geändert werden, die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,6 zu erhöhen und die Baugrenze auszudehnen.

Der Geltungsbereich der Teilneufassung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ umfasst das Flurstück 188/3, Flur 11, Gemar­kung Lüchow.

 

Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

Zur Regelung der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragssteller geschlossen.


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Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsaus­schuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ mit dem Ziel zu ändern, die Grundflächenzahl auf 0,6 zu erhöhen und die Baugrenze zu erweitern. Der Geltungsbereich der Teilneufassung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ umfasst das Flurstück 188/3, Flur 11, Gemarkung Lüchow.