Betreff
Zuschussantrag des Tennisclub Lüchow e. V. zum Bau eines Mehrzweckplatzes auf der Clubanlage auf dem Lietzmann-Platz
Vorlage
094/2014 ST
Aktenzeichen
324001ST:Mehrzweckplatz des TC Lüchow
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Mit Schreiben vom 17. Januar 2013 hat der Tennisclub Lüchow e. V. einen Zuschussantrag zum Bau eines Mehrzweckplatzes beantragt. Die Einzelheiten zu diesem Antrag sind bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 060/2013 ST erläutert worden.

 

Nach intensiven Beratungen und Diskussionen durch den Fachausschuss und den Verwaltungsausschuss hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 3. März 2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dem Zuschussantrag des Tennisclub Lüchow e. V. zum Bau eines Mehrzweckplatzes auf der Clubanlage des Tennisclubs wird zugestimmt.

Die fehlende Summe in Höhe von max. 35.000,00 € wird im Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen zur Verfügung gestellt.

Die Umsetzung des Projektes des Tennisclub Lüchow e. V. wird parallel zur Planung des Außengeländes des Allerlüd betrieben und in einer Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales gemeinsam beraten.

Die Aufhebung des Sperrvermerks erfolgt durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland).“

 

In der Zwischenzeit sind Gespräche mit dem Tennisclub Lüchow e. V., dem von dort beauftragten Planer und dem Landessportbund geführt worden. Der Tennisclub Lüchow e. V. hat seine Planungen für die Anlage weiter vorangebracht.

 

Eine zwischenzeitlich andiskutierte Übertragung des Platzes nach Fertigstellung an die Stadt zum Betrieb und zur Unterhaltung wird vermutlich aus zuwendungsrecht­lichen Gründen nicht möglich sein.

 

Darüber hinaus wird der Tennisclub Lüchow e. V. zu prüfen haben, wie ein rechtssicherer Versicherungsschutz bei einer Öffnung des Platzes für die Allgemeinheit sichergestellt werden kann.

 

Während der Sitzung des Ausschusses werden der Planer und der Vorsitzende des Tennisclub Lüchow e. V. anwesend sein, um die neuesten Planungen und Entwicklungen vorzustellen.

 

Seitens der Stadt wird dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden sein.


Je nach Beschluss!


Ohne