Mit dem „Lüchow-Dannenberg-Gesetz“ wurde vom Land
Niedersachsen festgelegt, dass die Mitgliedsgemeinden der ehemaligen
Samtgemeinde Clenze eine erhöhte Samtgemeindeumlage gegenüber den
Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow zu zahlen haben.
Ausschlaggebend hierfür war, dass die in die neue Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) eingebrachten Kassenkredite der Samtgemeinde Clenze je Einwohner
höher waren, als die der Samtgemeinde Lüchow. Somit wurde seit dem
Haushaltsjahr 2007 ein Samtgemeinde-Umlagesatz für die Gemeinden Bergen an der
Dumme, Luckau (Wendland), Schnega und Waddeweitz sowie für den Flecken Clenze
in Höhe von insgesamt 46 vom Hundert festgesetzt. Für die restlichen
Mitgliedsgemeinden beträgt der Hebesatz insgesamt 43 vom Hundert.
Nach Gewährung der kapitalisierten Bedarfszuweisung
für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Haushaltsjahr 2014 wurde seitens der
Kommunalaufsicht (Landkreis Lüchow-Dannenberg) eine fiktive Rechnung erstellt,
nach der am Ende des Haushaltsjahres 2014 damit sämtliche Alt-Kassenkredite
abgelöst sind. Die Rechnung wurde von der Kommunalaufsicht auch an das
Niedersächsische Innenministerium gesandt. Hierzu wurde um eine Auskunft dahingehend
gebeten, ob dadurch die Grundlage für eine entsprechende Gesetzesanwendung entfalle
und das Gesetz zu ändern ist.
Das Niedersächsische Innenministerium sieht sich
momentan jedoch nicht in der Lage, eine Gesetzesänderung zu veranlassen, da
hierzu erst die endgültigen Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre
einschließlich des Haushaltsjahres 2014 vorgelegt werden müssen. Das ist
momentan nicht möglich, sodass eine Gesetzesänderung zurzeit nicht zu erwarten
ist.
Bereits seit Beginn des Jahres 2015 macht die
Gemeinde Schnega jedoch darauf aufmerksam, dass mit der Darstellung der
Kommunalaufsicht das Recht der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entfallen ist,
die differenzierte Samtgemeindeumlage zu erheben. Hierzu wurden mit dem
Bürgermeister der Gemeinde Schnega bereits mehrere Gespräche geführt.
Letztendlich hat der Rat der Gemeinde Schnega in seiner letzten Sitzung
beschlossen, sollte es nicht zu einer Angleichung der Hebesätze kommen, dass die
Gemeinde Schnega Klage erheben wird.
In mehreren Gesprächen mit den weiteren
Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden wurde angedeutet, dass eine Angleichung
der Hebesätze angestrebt werden soll.
Eine Angleichung der Hebesätze ist grundsätzlich
nur über den Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung möglich. Hierfür ist ein
nicht unerheblicher Aufwand notwendig, obwohl zurzeit ansonsten keine
Notwendigkeit besteht, solch eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
Der Samtgemeindeausschuss hat sich in seiner
Sitzung am 28. Mai 2015 mit dieser Thematik beschäftigt. Auf Vorschlag des
Bürgermeisters der Gemeinde Schnega ist der Beschlussvorschlag erarbeitet
worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemeinde |
St.-Kr.Messzahl |
Umlage (46 %) |
Umlage (45 %) |
Erstattung: |
|
|
|
|
|
Bergen |
598.168 |
275.152 |
269.168 |
5.984 |
Clenze |
1.238.594 |
569.752 |
557.360 |
12.392 |
Luckau |
383.812 |
176.552 |
172.712 |
3.840 |
Schnega |
517.222 |
237.920 |
232.744 |
5.176 |
Waddeweitz |
397.912 |
183.032 |
179.056 |
3.976 |
|
|
|
|
|
Gesamt: |
3.135.708 |
1.442.408 |
1.411.040 |
31.368 |
Die Samtgemeinde erstattet den Gemeinden Bergen an
der Dumme, Luckau (Wendland), Schnega, Waddeweitz und dem Flecken Clenze einen
Gesamtbetrag in Höhe von 31.368,00 € auf die bisher veranlagte
Samtgemeindeumlage. Der Haushalt 2015 schloss mit einem zu erwartenden
Überschuss im Ergebnishaushalt von 605.500,00 € ab. Dieser Überschuss wird sich
um den Erstattungsbetrag verringern und voraussichtlich zum Jahresende nur noch
rund 574.100,00 € betragen.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
fünf Mitgliedsgemeinden der Alt-Samtgemeinde Clenze erhalten eine
Kostenerstattung auf die erhobene Samtgemeindeumlage in einem Prozentpunkt des
bereits veranlagten Hebesatzes in 2015 und
b)
ab
dem Jahr 2016 ist eine einheitliche Samtgemeindeumlage für alle Mitgliedsgemeinden
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) festzusetzen.