hier: Ergänzung des Beschlusses
Mit der
Sitzungsvorlage 030/2015 SG wurde die Thematik der unterschiedlichen
Umlagesätze für die Samtgemeindeumlage dargestellt und ein entsprechender
Beschluss in der Sitzung des Rates am 4. Juni 2015 gefasst. Hierzu gibt es eine
Stellungnahme der hiesigen Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 3. Juni 2015 mit
der Empfehlung, nachstehenden Zusatz zu beschließen. Weitere Ausführungen
erfolgen mündlich in der Sitzung.
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beschließt,
den Beschluss des Rates aus seiner
Sitzung vom 4. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8. mit einem Zusatz zu
ergänzen und Folgendes zu beschießen:
Sollten sich nach Prüfung der
Jahresrechnungen bis zum Haushaltsjahr 2015 einschließlich derart gravierende Änderungen
bei den vom Landkreis verwendeten Zahlen zur Ermittlung der Tilgungsraten
ergeben, dass eine vollständige Tilgung der von den Alt-Samtgemeinden
übernommenen Kassenkredite noch nicht eingetreten ist, sind die Restbeträge als
zusätzliche Samtgemeindeumlage zu entrichten.