Betreff
Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes der Samtgemeindeumlage
hier: Ergänzung des Beschlusses
Vorlage
030/2015 SG/1
Aktenzeichen
1030:schwedland
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Mit der Sitzungsvorlage 030/2015 SG wurde die Thematik der unterschiedlichen Umlagesätze für die Samtgemeindeumlage dargestellt und ein entsprechender Beschluss in der Sitzung des Rates am 4. Juni 2015 gefasst. Hierzu gibt es eine Stellungnahme der hiesigen Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 3. Juni 2015 mit der Empfehlung, nachstehenden Zusatz zu beschließen. Weitere Ausführungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

 


 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

den Beschluss des Rates aus seiner Sitzung vom 4. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8. mit einem Zusatz zu ergänzen und Folgendes zu beschießen:

 

Sollten sich nach Prüfung der Jahresrechnungen bis zum Haushaltsjahr 2015 einschließlich derart gravierende Änderungen bei den vom Landkreis verwendeten Zahlen zur Ermittlung der Tilgungsraten ergeben, dass eine vollständige Tilgung der von den Alt-Samtgemeinden übernommenen Kassenkredite noch nicht eingetreten ist, sind die Restbeträge als zusätzliche Samtgemeindeumlage zu entrichten.