Betreff
Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen
Vorlage
017/2016 ST/1
Aktenzeichen
323030SG
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Aufgrund der Sitzungsvorlage Nr. 017/2016 ST vom 28.01.2016 wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22. Februar 2016 folgende Änderung besprochen:

 

Für die bestehenden Spielhallen in der Langen Straße 53 und 24 wird der Mindestabstand auf 50 Meter festgelegt (sogenannter Bestandsschutz).

Alle weiteren und neuen Spielhallen haben einen Abstand von mindestens 200 Metern einzuhalten.

 

Ein neuer Entwurf einer Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen ist als Anlage beigefügt.


Ohne!


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt Lüchow (Wendland) erlässt eine Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen in der Stadt Lüchow (Wendland) entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf.