Betreff
Wiederwahl des allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters
Vorlage
007/2016 SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Amtszeit des Ersten Samtgemeinderates Thomas Raubuch endet am 30. November 2016. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat im Einvernehmen mit dem Samtgemeindebürgermeister in seiner Sitzung am 8. März 2016 unter Bezug auf § 109 Absatz 1 Satz 3 2. Halbsatz Ziffer1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen, von der Ausschreibung der Stelle abzusehen, weil beabsichtigt ist, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen.

 

Der Stelleninhaber ist gemäß § 109 Absatz 2 Satz 3 NKomVG nur verpflichtet, nach den Vorschriften des Beamtenrechtes das Amt für eine weitere Amtszeit zu übernehmen, wenn er spätestens 6 Monate vor Ablauf der vorangegangenen Amtszeit wiedergewählt wurde und bei Ablauf der Amtszeit noch nicht 60 Jahre alt ist. Die letztgenannte Voraussetzung ist gegeben und die Wahl war daher bereits jetzt vorzunehmen, weil die nächste turnusmäßige Sitzung der Vertretung erst für den 21. Juni 2016 vorgesehen ist.

 

Der Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland schlägt Herrn Thomas Raubuch für das Amt seines allgemeinen Stellvertreters als Ersten Samtgemeinderat unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Zeit vom 1. Dezember 2016 bis 30. November 2024 zur Wahl vor. Der Erste Samtgemeinderat, Herr Thomas Raubuch, hat seine Bereitschaft erklärt, im Falle seiner Wiederwahl für weitere acht Jahre für das Amt des allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Verfügung zu stehen.