Die Wohnblöcke Seerauer Straße 21 a und 21 b sowie Tarmitzer Straße 19 und 20 sind sanierungsbedürftig. Beide Gebäude konnten in den vergangenen sieben Jahren nur mit Verlust betrieben werden. Der Verlust beläuft sich insgesamt auf etwa 30.000,00 €. Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfes werden die Verluste auch weiterhin entstehen. Die Kosten für die Sanierung werden grob auf bis zu 400.000,00 € geschätzt.
Die Amortisationszeit wird auf mindestens 26 Jahre geschätzt. Dies ist allerdings nur möglich, wenn keine weiteren Reparaturen erforderlich werden.
Aus diesem Grund sollte angestrebt werden, die Gebäude zu veräußern.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamt |
Mind. 200.000 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Belastungen in den Folgejahren verringern sich um etwa 4.300,00 € jährlich.
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Gebäude Seerauer Straße 21 a und b und Tarmitzer Straße 19 und 20 gegen Höchstgebot zu veräußern.