- Aufstellungsbeschluss
Ein Investor plant die Errichtung eines Pflege-Campus mit einem medizinischen Versorgungszentrum.
Um dieses Vorhaben zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, welche der Investor beantragt hat.
In dem Bebauungsplan soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden.
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Investor getragen.
Eine erste Planung des Investors liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Investor getragen.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 434/1, 367/16 teilweise und 407, Flur 5, Gemarkung Lüchow.