Durch
die Änderung der NGO und die Verabschiedung der Gemeindehaushalts- und
-kassenverordnung wurden in Niedersachsen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 die
rechtlichen Grundlagen für die Einführung der kommunalen Doppik geschaffen.
Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ist die flächendeckende Einführung
der kommunalen Doppik in Niedersachsen spätestens für das Jahr 2012 vorgesehen.
Im Zuge des vom Land Niedersachsen beschrittenen Weges zur Reform des kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesens sind auch bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung von der Kameralistik auf die
doppelte kaufmännische Buchführung weiter voranzutreiben.
Bei
der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow wurde bereits im Jahr 2004 mit den ersten
Vorbereitungsarbeiten zur Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen aufgrund des Samtgemeinderatsbeschlusses vom 22. April 2004
begonnen. Vor dem Hintergrund der im Herbst 2004 ins Rollen gebrachte
Strukturdebatte „Lüchow-Dannenberg“ und der sich zunächst abzeichnenden Bildung
einer kreisfreien Samtgemeinde wurden die Arbeiten – mit Ausnahme der
Vermögenserfassung und –bewertung – fast gänzlich eingestellt. Nach der nunmehr
vollzogenen Fusion der Samtgemeinden Clenze und Lüchow sind die
Umstellungsarbeiten wieder aufzunehmen.
Mit
der Projektumsetzung wurde eine Projektgruppe betraut, der folgende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören:
Anne Jirjahlke
(Betriebswirtschaft, kfm. Rechnungswesen)
Silke Hartwig
(Haushalts-, Kassenwesen, Liegenschaften)
Claudia Lange
(Organisation, Personalwesen)
Andreas Kneupper
(Haushalts-, Kassenwesen)
Michael Hansen (EDV,
Haushalts-, Kassenwesen)
Im
Rahmen der Vorbereitungen wurde von der Projektgruppe eine Projektverfügung,
die die Regelung hinsichtlich Projektauftrag und –organisation enthält, sowie
ein Zeit- und Maßnahmenplan, der die erforderlichen Maßnahmen einschließlich
der Terminierung umfasst, erstellt.
Entsprechend
der Projektverfügung ist die Organisation des Projektes durch vier
hierarchische Ebenen – Lenkungsgruppe, Projektleitung, Projektgruppe und
Teilprojekte – gekennzeichnet. Der Lenkungsgruppe als Entscheidungs- und
Steuerungsinstanz gehören neben dem Samtgemeindebürgermeister die vier
Fachbereichsleiter an. Die Projektleitung wurde Frau Jirjahlke übertragen. In
den Teilprojekten sollen in Zusammenarbeit mit einzelnen Mitarbeitern der
Verwaltung die fachliche Auseinandersetzung mit den jeweiligen Projektinhalten
sowie die Erarbeitung der projektbezogenen Ergebnisse erfolgen.
Der
Zeit- und Maßnahmeplan sieht einen Umsetzungszeitraum von zwei Jahren vor; die
Bestrebungen gehen dahin, ab dem 1. Januar 2009 bei der Samtgemeinde Lüchow
sowohl für die Samtgemeinde als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden
ausschließlich nach dem doppischen System zu buchen.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat beschließt gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 1 NGO, die Verwaltung zu beauftragen,
a) das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften einzuführen, in diesem Zusammenhang die Aufbau- und
Ablauforganisation der Verwaltung wie noch herauszuarbeiten und dem SGA
vorzuschlagen, grundsätzlich zu ändern und
b) die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in den
jährlichen Haushalten zur Verfügung zu stellen.