a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Die AUREUS Holding
GmbH aus Winsen (Aller) hat einen Antrag für die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ gestellt. Es ist
geplant, auf den Grundstücken in der Königsberger Straße 4 und 5 die ehemaligen
Berufsbildenden Schulen abzureißen und einen Pflege-Campus mit einem
medizinischen Versorgungszentrum zu errichten.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017
beschlossen, den Bebauungsplan „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ mit dem
Ziel aufzustellen, auf dem Flurstück 434/1 und dem vorderen Teil des
Flurstückes 407, Flur 5, Gemarkung Lüchow, ein Mischgebiet (MI) mit einer
Grundflächenzahl von 0,5 festzusetzen.
In diesem Bereich
sollen das medizinische Versorgungszentrum sowie eine Seniorenresidenz mit ca.
90 Pflegeplätzen mit entsprechenden Stellplätzen entstehen. Der hintere Bereich
des Flurstückes 407, Flur 5, Gemarkung Lüchow, wird als allgemeines Wohngebiet
mit einer Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt, um die Errichtung einer
Wohnanlage für betreutes Wohnen zu ermöglichen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ hat in der Zeit vom 11.
April 2018 bis einschließlich 14. Mai 2018 öffentlich ausgelegen. Aus der
Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zur öffentlichen
Auslegung sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und
der Deutschen Telekom Technik GmbH eingegangen.
Die Stellungnahmen wurden, wie in der Anlage ersichtlich, abgewogen und die Begründung zum Bebauungsplan teilweise ergänzt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden
Finanzmittel bewirtschaftet? Die Planungskosten werden
vom Antragssteller übernommen. |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 057/2018
ST vom 04.06.2018 beigefügt ist, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ wird als Satzung mit der
Begründung beschlossen.