a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Ein Vorhabenträger
hat einen Antrag für die Änderung des Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm – 1.
Änderung“ gestellt. Ziel der Änderung ist, im Betrieb den Verkauf von
Pkw-Anhängern, Möbeln und Küchen zu erweitern sowie die Lagerung von Getreide
zu erfassen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 beschlossen,
den Bebauungsplan „Am alten Bahndamm - 1. Änderung“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich
der Änderung umfasst die Flurstücke 9/9, 9/19, 15/26, 15/68, 15/166, 15/200,
15/204, 15/218, 15/219, 15/222, 15/225, 15/227, 15/229, 15/260 und 38/21, Flur
6, Gemarkung Lüchow.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Am alten Bahndamm - 1. Änderung“ hat in der Zeit vom 29.
November 2018 bis 7. Januar 2019 einschließlich öffentlich ausgelegen. Aus der
Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zur öffentlichen
Auslegung sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg und der Avacon Netz GmbH eingegangen.
Über die
Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr.
012/2019 ST vom 31.01.219 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Am alten Bahndamm - 1. Änderung“ wird als Satzung mit der
Begründung beschlossen.