a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Ein
Grundstückseigentümer hat einen Antrag für die Änderung des Bebauungsplanes
„Berliner Straße/Dannenberger Straße – 10. Änderung“ gestellt. Es ist geplant,
die bisher festgesetzte Freifläche bzw. den Weg in ein allgemeines Wohngebiet
(WA) zu ändern, das Maß der baulichen Nutzung mit der Zahl der Vollgeschosse
mit eins als Höchstmaß und einer Grundflächenzahl von 0,4 festzulegen, eine
offene Bauweise und die Baugrenze festzusetzen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 4. April 2018 beschlossen,
den Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße -10. Änderung“
aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die im Süden des Bebauungsplans
„Berliner Straße/Dannenberger Straße“ festgesetzte private Freifläche mit den
angrenzenden Bereichen (Flurstück 204/8 teilweise, 204/10, 204/11, Flur 11,
Gemarkung Lüchow).
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße - 10. Änderung“ hat in der
Zeit vom 29. Oktober 2018 bis 1. Dezember 2018 einschließlich öffentlich
ausgelegen. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zur öffentlichen Auslegung
sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, der
Avacon Netz GmbH und des Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr
eingegangen.
Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr.
013/2019 ST vom 31.01.2019 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße - 10. Änderung“ wird als
Satzung mit der Begründung beschlossen.