Betreff
Umwandlung der bestehenden Ausleihung in eine Kapitalzuführung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH
Vorlage
021/2019 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit Vertrag vom 13. Dezember 2018 wurden die Geschäftsanteile des Landkreises Lüchow-Dannenberg an der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH unentgeltlich übernommen. Da die Stadt Lüchow (Wendland) nunmehr alleinige Gesellschafterin der GmbH ist, ergeben sich folgende Punkte, die geklärt werden müssen:

 

a)            Obwohl der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ruht, fallen jährlich Kosten zwischen 1.500,00 € und 2.000,00 € insbesondere für Versicherungen, Jahresabschlusskosten, Beiträgen etc. an, die zurzeit nur durch Zuschüsse seitens der Stadt Lüchow (Wendland) gedeckt werden können. Hierfür sind im Haushaltplan 2019 bisher keine Ansätze gebildet worden, sodass die erforderlichen Mittel noch zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus Kostenstelle 625002, Kostenträger 541101, Unterhaltung Fahrbahn Gemeindestraßen.

 

b)            Die Gesellschaft hat 2014 zur Finanzierung einer Rechtsberatung zum EU-Beihilferecht sowie der laufenden Kosten ein Darlehen in Höhe von 10.000,00 € erhalten. Dieses ist entsprechend dem Darlehensvertrag zwar tilgungsfrei, aber im Falle von erforderlichen Kapitalzuführungen sind die Beträge als Tilgung zu verrechnen. Aufgrund der bestehenden Regelung wären die vorgenannten Zuschüsse als Tilgung anzurechnen und der Gesellschaft nicht als liquide Mittel zur Verfügung stehen. Um die Zahlungsfähigkeit der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, das Darlehen in eine Kapitalrücklage umzuwandeln. Per 31. Dezember 2018 weist das Darlehen noch einen Restbestand von 8.500,00 € aus.

Durch die Umwandlung der bestehenden Ausleihung (= Darlehen) in eine Kapitalzuführung erhöht sich der Wert der Beteiligung in der Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland). In der Bilanz wird dies durch den wertmäßigen Austausch zwischen den Bilanzpositionen „Ausleihungen“ und „Beteiligungen“ vollzogen.

Auch wenn keine liquide Mittel bei der Stadt abfließen, ist für die Umwandlung haushaltsrechtlich eine außerplanmäßige Ausgabe für die Kapitalzuführung zur Verfügung zu stellen, die durch die Tilgung des Darlehens finanziert werden kann.

 

c)            Entsprechend § 7 des Gesellschaftervertrages entsendet der Landkreis Lüchow-Dannenberg 6 Mitglieder und die Stadt Lüchow (Wendland) 3 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung. Aktuell sind Herr Hubert Schwedland, Herr Dr. Christoph Bergdolt und Herr Otto Schiewe seitens der Stadt entsandt. Nach Wegfall des Landkreises Lüchow-Dannenberg als Gesellschafter ist die Gesellschafterversammlung neu zu besetzen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

a) Deckung laufende Kosten

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

2.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Produkt 57.1.1

SK 4315000

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

SK 4212001

KST 625002

KTR 541101

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

2.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 

b) Darlehensumwandlung

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

8.500,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Produkt 11.1.6

SK 1113002

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

SK 1218103

KST 206001

KTR 612102

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            die laufenden Kosten der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH abzudecken und hierfür im Produkt 57.1.1 „Wirtschaftsförderung“ außerplanmäßig 2.000,00 € für das Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung dieser Mehraufwendungen erfolgt aus Kostenstelle 625002, Kostenträger 541101, Unterhaltung Fahrbahn Gemeindestraßen,

 

b)            das der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH gewährte Darlehen mit einem Restbetrag in Höhe von 8.500,00 € in eine Kapitalzuführung umzuwandeln und hierfür im Produkt 11.1.6 „Finanzverwaltung“ außerplanmäßig investive Mittel in Höhe von 2.000,00 € für das Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen und

 

c)            in die Gesellschafterversammlung der Lüchower Wirtschaftsförderungs-GmbH folgende Personen zu entsenden: