Ein
Grundstückseigentümer hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
„Dr.-Lindemann-Straße/Rosenstraße - 2. Änderung“ gestellt. Die Änderung ist nötig,
um die Errichtung eines Nebengebäudes zur Vergrößerung der Büroflächen zu
ermöglichen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018
beschlossen, den Bebauungsplan „Dr.-Lindemann-Straße - 2. Änderung“
aufzustellen.
Der Geltungsbereich
der Änderung umfasst die Flurstücke 239/25 und 239/27, Flur 8, Gemarkung
Lüchow.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Dr.-Lindemann-Straße/Rosenstraße - 2. Änderung“ hat in der
Zeit vom 1. Juli 2019 bis 1. August 2019 einschließlich öffentlich ausgelegen.
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zur öffentlichen
Auslegung sind parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg und der Avacon Netz GmbH eingegangen.
Über die
Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr.
064/2019 ST vom 22.08.2019 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Dr.-Lindemann-Straße/Rosenstraße - 2. Änderung“ wird als Satzung
mit der Begründung beschlossen.