Betreff
Errichtung von Wohnmobilstellplätzen an der Jeetzeler Straße
Vorlage
056/2020 ST
Aktenzeichen
632000ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bereits seit einiger Zeit wurde u. a. auch in der Arbeitsgruppe „Stadtentwicklung“ über die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen in der Stadt Lüchow (Wendland) gesprochen. Hierbei wurde herausgestellt, dass es sich nicht nur um reine Parkmöglichkeiten handeln, sondern dass auch die Möglichkeit der Ver- und Entsorgung geschaffen werden soll. Am 11. Dezember 2018 hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen, drei Wohnmobilstellplätze mit Ver- und Entsorgungsstation an der Parkstraße zu errichten. Schon kurz danach wurde darüber diskutiert, ob das zu wenige Stellplätze sind, sodass das Projekt an der Stelle nicht weiter verfolgt wurde.

Zwischenzeitlich ist vorgesehen, Wohnmobilstellplätze an der Jeetzeler Straße auf den Flurstücken 36/3, 35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow, zu errichten. Eine erste Kostenschätzung für einen Parkplatz mit rund 30 Stellplätzen sowie eine Ver- und Entsorgungsstation ist vorgenommen worden. Diese betrage rund 450.000,00 € für den Tiefbau sowie rund 100.000,00 € für Technik und Anschlüsse.

Ferner ist eine LEADER-Förderung beantragt worden. Diese ist auf 100.000,00 € je Projekt gedeckelt.      


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

550.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

550.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

40.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

100.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

x

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2021 eingeplant. Folgekosten sollen durch Parkgebühren und Einnahmen aus Ver- und Entsorgungssäulen gedeckt werden.


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  seinen Beschluss vom 11. Dezember 2018 aufzuheben und

 

b)                  unter der Voraussetzung, dass eine Förderung nach LEADER erfolgt, auf den Flurstücken 36/3, 35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow, einen Wohnmobilstellplatz zu errichten.

Die konkreten Planungen werden in den Gremien vorgestellt und sind vom Rat der Stadt Lüchow (Wendland) freizugeben.