Betreff
"Ergänzungssatzung Kolborn" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
061/2020 ST/1
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Im September 2020 hat eine Grundstückseigentümerin die Änderung der bestehenden Abgrenzungssatzung für den Ortsteil Kolborn beantragt, um die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen. Mit diesem Antrag hat sich der Ausschuss für Straßen, Wege und Planung in seiner Sitzung am 10. November 2020 befasst. Aus städtebaulichen Gründen war es nicht möglich, die Abgrenzungssatzung nur um ein Grundstück zu ergänzen. Es ist daher die Idee entstanden, auch die angrenzenden Grundstücke mit in den Geltungsbereich einzubeziehen bzw. für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Ausschuss hat daher empfohlen, die Entscheidung über die Änderung der Satzung zurückzustellen und den Ortsvertrauensmann zu beauftragen, mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine Abstimmung herbeizuführen und deren Interesse an der Überplanung ihrer Grundstücke abzufragen. Dieser Empfehlung ist der Stadtrat in seiner Sitzung am 23. November 2020 gefolgt.

 

Zwischenzeitlich ist die Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern erfolgt. Die meisten von ihnen haben gegenüber dem Ortsvertrauensmann und teilweise auch gegenüber der Verwaltung erklärt, dass sie keine Überplanung ihrer Grundstücke wünschen bzw. gegen die Planungen vorgehen wollen.

 

Um dem Ursprungsantrag zu entsprechen, ist jetzt eine kleine Lösung angedacht, indem jeweils ein Baugrundstück am Koppelweg in den Satzungsbereich aufgenommen wird. Im Rahmen der Gespräche hat jetzt ein weiterer Grundstückseigentümer beantragt, sein Grundstück im Norden der Ortslage Kolborn mit in den Satzungsbereich aufzunehmen. Dort soll ebenfalls ein Einfamilienhaus errichtet werden.

 

Es ist daher vorgesehen, eine selbständige „Ergänzungssatzung Kolborn“ mit zwei Teilgeltungsbereichen aufzustellen.

 

Die Planungskosten werden von den Antragsstellern getragen.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die „Ergänzungssatzung Kolborn“ aufzustellen. Die zwei Teilgeltungsbereiche umfassen die Flurstücke 40, 45 teilweise und 87, Flur 11, Gemarkung Kolborn.