Es
wurde ein Antrag eingereicht mit der Bitte, die Abgrenzungssatzung für den
Ortsteil Kolborn zu ändern. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses
auf dem Grundstück Flur 11, Flurstück 40, Gemarkung Kolborn. Hierfür ist die
„2. Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kolborn in der Stadt Lüchow (Wendland)“
notwendig, da sich das Grundstück zum heutigen Zeitpunkt im Außenbereich
befindet und somit nicht bebaut werden darf.
Aus
städtebaulichen Gründen wird es nicht möglich sein, die Satzung nur um ein
Grundstück zu erweitern. Vielmehr wird es erforderlich sein, noch weitere
Flurstücke in die 2. Satzung zur Änderung und Ergänzung mit einzubeziehen.
Aus der
Verwaltung heraus ist nun die Idee entstanden, vorab ein Planungsbüro zu
beauftragen, um überprüfen zu lassen, ob noch weitere Flurstücke in die Satzung
mit einbezogen werden, um somit weitere Bauplätze zu schaffen.
Die anteiligen Planungskosten hat der Antragssteller zu tragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
50.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen
Haushaltsmittel werden für das Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, mit der „2. Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kolborn in der Stadt Lüchow (Wendland)“ ins Verfahren zu gehen.