Im September 2020
hat eine Grundstückseigentümerin die Änderung der bestehenden
Abgrenzungssatzung für den Ortsteil Kolborn beantragt, um die Errichtung eines
Einfamilienhauses zu ermöglichen. Mit diesem Antrag hat sich der Ausschuss für
Straßen, Wege und Planung in seiner Sitzung am 10. November 2020
befasst. Aus städtebaulichen Gründen war es nicht möglich, die
Abgrenzungssatzung nur um ein Grundstück zu ergänzen. Es ist daher die Idee
entstanden, auch die angrenzenden Grundstücke mit in den Geltungsbereich
einzubeziehen bzw. für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der
Ausschuss hat daher empfohlen, die Entscheidung über die Änderung der Satzung
zurückzustellen und den Ortsvertrauensmann zu beauftragen, mit den betroffenen
Grundstückseigentümern eine Abstimmung herbeizuführen und deren Interesse an
der Überplanung ihrer Grundstücke abzufragen. Dieser Empfehlung ist der
Stadtrat in seiner Sitzung am 23. November 2020 gefolgt.
Zwischenzeitlich
ist die Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern erfolgt. Die
meisten von ihnen haben gegenüber dem Ortsvertrauensmann und teilweise auch
gegenüber der Verwaltung erklärt, dass sie keine Überplanung ihrer Grundstücke
wünschen bzw. gegen die Planungen vorgehen wollen.
Um dem
Ursprungsantrag zu entsprechen, ist jetzt eine kleine Lösung angedacht, indem
jeweils ein Baugrundstück am Koppelweg in den Satzungsbereich aufgenommen wird.
Im Rahmen der Gespräche hat jetzt ein weiterer Grundstückseigentümer beantragt,
sein Grundstück im Norden der Ortslage Kolborn mit in den Satzungsbereich
aufzunehmen. Dort soll ebenfalls ein Einfamilienhaus errichtet werden.
Es ist daher
vorgesehen, eine selbständige „Ergänzungssatzung Kolborn“ mit zwei
Teilgeltungsbereichen aufzustellen.
Die Planungskosten werden von den Antragsstellern getragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die „Ergänzungssatzung Kolborn“ aufzustellen. Die
zwei Teilgeltungsbereiche umfassen die Flurstücke 40, 45 teilweise und 87, Flur
11, Gemarkung Kolborn.