Betreff
140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Tarmitzer Straße Nord"
Vorlage
025/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ vor. Die Änderung ist nötig, um zwei bis drei Mehrfamilienhäuser (12 WE) zu errichten. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10, 29/85, Flur 5, Gemarkung Lüchow.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26. November 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Tarmitzer Straße Nord“ gefasst.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

 

Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme von einem Bürger aus Zernien eingegangen und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Handwerkskammer Lüneburg-Stade sowie das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und der Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 025/2021 SG vom 09.04.2021 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)                  der Entwurf der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt.