Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 6. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ vor. Die Änderung
ist nötig, um zwei bis drei Mehrfamilienhäuser (12 WE) zu errichten. Der
Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10, 29/85, Flur 5,
Gemarkung Lüchow.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26. November
2020 den Aufstellungsbeschluss für die 140. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Tarmitzer Straße Nord“ gefasst.
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Während der ersten
Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme von einem Bürger aus
Zernien eingegangen und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben die Handwerkskammer Lüneburg-Stade sowie das
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und der Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen
abgegeben.
Die Stellungnahmen
und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sitzungsvorlage
beigefügt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr.
025/2021 SG vom 09.04.2021 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b)
der
Entwurf der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2
BauGB öffentlich ausgelegt.