Betreff
140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Tarmitzer Straße Nord" - Ergänzung -
Vorlage
025/2021 SG/1
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur o.g. 140. Änderung wurde in der Zeit vom 01.03.2021 bis 15.03.2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 27.05.2021 die Abwägungs- und Beschlussvorlage sowie die erneute Auslegung gem. §§ 3 u. 4 Abs. 2 BauGB einstimmig beschlossen.

 

Die Flächennutzungsplanänderung hat sich gegenüber dem Stand vom 27.05.2021 nochmal verändert und auch die Abwägung wurde noch einmal angepasst.

So hat sich insbesondere der Geltungsbereich verändert. Das westliche Flurstück wurde herausgenommen, da dies weiterhin als Mischgebiet festgesetzt werden soll. Zudem wurden u.a. Informationen zum Schallschutz und zur Oberflächenentwässerung in die Abwägung aufgenommen.
   

 

Die veränderte Abwägungs- und Beschlussvorlage sowie die angepassten Unterlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)      über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 025/2021 SG/1 vom 17.01.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden

 

UND

 

der Entwurf der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Tarmitzer Straße Nord“ wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.