Im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur o.g. 140. Änderung wurde in der Zeit vom
01.03.2021 bis 15.03.2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Der Rat
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 27.05.2021 die Abwägungs- und Beschlussvorlage
sowie die erneute Auslegung gem. §§ 3 u. 4 Abs. 2 BauGB einstimmig beschlossen.
Die
Flächennutzungsplanänderung hat sich gegenüber dem Stand vom 27.05.2021 nochmal
verändert und auch die Abwägung wurde noch einmal angepasst.
So hat sich insbesondere der Geltungsbereich verändert. Das westliche Flurstück
wurde herausgenommen, da dies weiterhin als Mischgebiet festgesetzt werden
soll. Zudem wurden u.a. Informationen zum Schallschutz und zur
Oberflächenentwässerung in die Abwägung aufgenommen.
Die veränderte Abwägungs- und Beschlussvorlage sowie die angepassten Unterlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr.
025/2021 SG/1 vom 17.01.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden
UND
der Entwurf der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Tarmitzer Straße Nord“ wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.