Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am
Brennereiweg“ vor. Die Planung hat die
bauleitplanerische Absicherung und Weiterentwicklung des bestehenden
Raiffeisenstandortes am Kleinbahnhof Nr. 5 in Lüchow (Wendland) zum Ziel. Der
Vorhabenträger plant an diesem Standort ein neues Finanz- und Handelszentrum.
Zudem sollen Baurechte für die Ansiedlung eines Raiffeisenmarktes mit max.
2.000 qm VK geschaffen werden.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26. November
2020 den Aufstellungsbeschluss für die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Brennereiweg“ gefasst.
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Während der ersten
Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme von einem Bürger aus
Zernien, OT Braasche, eingegangen und bei der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr sowie das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und der
Landkreis Lüchow-Dannenberg Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen und
die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Sitzungsvorlage beigefügt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
41.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, über die Stellungnahmen wird, wie in
den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 026/2021 SG vom 14.04.2021 beigefügt
sind, dargestellt, entschieden.